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Coronavirus
08.07.2020

Was passiert, wenn ich mich jetzt mit Covid-19 anstecke?

Wenn sich jemand mit dem Corona-Virus infiziert, müssen schnell alle Kontaktpersonen ermittelt werden.
Foto: NIAID-RML/AP/dpa

In Bayern sind die Corona-Neuinfektionen insgesamt rückläufig. Durch die Lockerungen steigt aber auch wieder die Infektionsgefahr. Was würde bei einer Ansteckung passieren?

Wer im Moment bei gutem Wetter am Isar-Ufer in München entlangschlendert, bekommt möglicherweise ein mulmiges Gefühl: An einem Wochenende feiern dort laut Polizei bis zu 15.000 Menschen miteinander und genießen Seite an Seite das sonnige Wetter. Dort scheint die Sorge über das Virus vergessen. Ministerpräsident Markus Söder hingegen warnt davor, Corona zu unterschätzen. Er ist sich sicher, dass es eine zweite Welle geben wird. Wie schnell sich das Virus tatsächlich wieder ausbreiten kann, haben die Ausbrüche im Raum Gütersloh, in Niedersachsen und in Berlin gezeigt.

Doch was würde passieren, wenn jetzt ein Arbeitskollege, Schulkamerad oder Freund positiv auf das Virus getestet würde?

Gesundheitsamt ermittelt Kontaktpersonen und ordnet sie in Kategorien ein

"Das kann man pauschal nicht beantworten", sagt Christian Hahn vom Referat für Umwelt und Gesundheit in Augsburg. "Wir prüfen aber sehr sensibel." Um das Ausmaß der potentiell infizierten Kontaktpersonen abschätzen zu können, muss die infizierte Person ihm zufolge einen Fragebogen ausfüllen. Anhand der Angaben ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen. Außerdem können die Gesundheitsämter laut Hahn mittlerweile auch mittels der Corona-App Kontakte nachverfolgen, wenn nötig. Das Gesundheitsamt ordnet die Kontaktpersonen anschließend in verschiedene Kategorien ein: 

  • Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind Personen, die ein höheres Infektionsrisiko haben. Sie hatten mindestens 15 Minuten lang Gesichts-Kontakt ("face-to-face") mit der infizierten Person oder direkten Kontakt zu deren Körperflüssigkeiten. Einem Pressesprecher des Staatlichen Gesundheitsamts Augsburg zufolge werden diese Kontaktpersonen auf Covid-19 getestet. Sie müssen sich, ebenso wie die infizierte Person, in Quarantäne begeben. Das Gesundheitsamt erkundigt sich täglich telefonisch nach ihnen.
  • Kontaktpersonen der Kategorie 2 sind Personen, die weniger als 15 Minuten face-to-face Kontakt zur infizierten Person hatten, aber sich zum Beispiel im gleichen Raum aufhielten. Sie sollen Kontakt zu Dritten wenn möglich vermeiden, müssen aber nicht zwingend in Quarantäne.
  • Darüber hinaus wird medizinisches Personal gesondert betrachtet: Hatte das Personal Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall ohne einen Sicherheitsabstand von mindestens 2 Metern, aber mit Schutzausrüstung, dann wird es der Kategorie 3 zugeordnet. In diese Kategorie fällt außerdem medizinisches Personal, das Kontakt zu einem Infizierten hatte, aber einen Sicherheitsabstand von mindestens 2 Metern einhielt und keinen direkten Kontakt mit Sekreten oder Ausscheidungen der Patienten hatte. Kontaktpersonen der Kategorie 3 müssen nicht in Quarantäne, sollen aber ein tägliches Selbstmonitoring zu möglichen Symptomen durchführen. Medizinisches Personal mit engem Kontakt zu einem Infizierten oder seinen Sekreten/Aerosolen ohne Schutzausrüstung wird in Kategorie 1 eingeordnet.

Doch was bedeutet dies konkret? Wir haben anhand zweier Beispiele nachgefragt:

Ein Covid-19-Fall im Büro: Das gilt für die Kollegen

Bei Arbeitskollegen wägt das jeweils zuständige Gesundheitsamt genau ab: Kollegen, die im Büro direkt gegenüber oder neben der infizierten Person saßen, werden laut Hahn Kategorie 1 zugeordnet. Das betrifft auch Kollegen, die zum Beispiel im Meeting längeren und näheren Kontakt zur positiv getesteten Person hatten oder die Pause mit ihr verbrachten. Andere Kollegen, die im gleichen Büro sitzen, aber kaum bis keinen direkten Kontakt zur infizierten Person hatten, ordnet das Gesundheitsamt in Kategorie 2 ein. Die Frage, wer ins Home-Office muss oder weiter persönlich auf der Arbeit erscheinen kann, kann man Hahn zufolge nicht pauschal beantworten. "Es kommt auf den Arbeitgeber und die Arbeitgeberin sowie den ausgeübten Beruf an", sagt er und verweist auf eine Information der Staatsregierung. Dort heißt es: "Die Frage, ob man persönlich zur Arbeit muss, ist mit dem Arbeitgeber zu klären." Demzufolge hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern auf der Arbeit eingehalten wird. Fest steht aber: Wer bestätigt an Covid-19 erkrankt ist, muss auf jeden Fall in Quarantäne.

Corona-Infektion in der Schule: So wird gehandelt

Steckt sich ein Mitschüler mit dem Coronavirus an, werden laut Christian Hahn alle Schüler, die sich in der gleichen Gruppe befanden, auf das Virus getestet - und ebenso die Lehrer, die diese Gruppe unterrichtet haben. Zusätzlich müssen alle Schüler, die sich in der betreffenden Gruppe befanden, für 14 Tage Homeschooling machen.

Im Fall der zwei positiv getesteten Schüler am Augsburger Gymnasium Maria Stern bleiben aber sogar zwei Jahrgänge zu Hause. Das hat der Träger des Gymnasiums Maria Stern, das Schulwerk der Diözese Augsburg, entschieden. Damit sollen gleiche Bedingungen für alle Schüler geschaffen werden. Am Maria Stern Gymnasium können sich außerdem alle Lehrer - also nicht nur diejenigen, die die betroffene Gruppe unterrichtet haben - auf freiwilliger Basis testen lassen.

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