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Augsburg
18.04.2015

Darum gibt es kein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

Auch am Rathausplatz in Augsburg gibt es kein Alkoholverbot.
Foto: Daniela Fischer

Kommunen können auf öffentlichen Plätzen Alkohol verbieten. Warum Augsburg und andere Städte das nicht machen.

Alkoholexzesse und Schlägereien von Betrunkenen sollten damit eingedämmt werden: Seit Juli 2013 können die Kommunen in Bayern Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen verbieten. Doch wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter fünfzehn bayerischen Städten ergab, wird die neue Regelung kaum genutzt - auch in Augsburg nicht. 

Ordnungsreferent Dirk Wurm: Stumpfes Schwert

Das Gesetz gleiche eher einem "stumpfen Schwert" als einer praxistauglichen gesetzlichen Vorgabe, sagt der Augsburger Ordnungsreferent Dirk Wurm (SPD). Auch in Landshut war das neue Gesetz laut Fritz van Bracht, Amtsleiter für Öffentliche Ordnung und Umwelt, "keine Hilfe". An keinem Platz konnten wiederholte Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden. "Bei uns wechselt das immer", berichtet van Bracht.

"Wir haben bereits damals die Meinung vertreten, dass die gesetzlichen Anforderungen kaum nachzuweisen sind", sagt Karin Schmeller, Pressesprecherin der Stadt Passau. So muss es laut Gesetz bereits wiederholt zu "Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten" gekommen sein, um Alkoholverbote verhängen zu können. Dies sei in Passau nicht erfüllt.

In Nürnberg trifft man auf ein ähnliches Bild. Wie Robert Pollack, Leiter der dortigen Abteilung für Sicherheit und Ordnung, mitteilte, hat die Stadt gemeinsam mit der Polizei vier Plätze geprüft. Obwohl zwei Plätze letztlich für ein Alkoholverbot infrage kamen, will die Stadt noch abwarten - denn mehrere Veranstalter hatten dort von sich aus Veränderungen angekündigt.

In Regensburg versucht man nach Angaben des Rechtsreferenten Wolfgang Schörnig Trinkgelage bewusst nicht mit Verboten zu begegnen. "Das Problem sind die 20 Prozent, die sich nicht benehmen können. Deswegen wollen wir dem Rest nicht den Spaß nehmen", sagt Schörnig. Besonders stolz sei man in Regensburg auf die "Silent Disco": Mit Funkkopfhörern konnten Feierwütige im vergangenen Jahr unter freiem Himmel die ganze Nacht durchtanzen - die Anwohner hörten davon nichts.

Auch in München keine Verbote

Auch München geht laut Sprecherin Daniela Schlegel vom Kreisverwaltungsreferat den verbotsfreien Weg. Seit 2009 gibt es ein Aktionsbündnis, an dem sich neben verschiedenen städtischen Referaten auch die Polizei beteiligt. Am runden Tisch werden Problemstellen wie der Gärtnerplatz diskutiert. Statt zu wiederholten Ordnungswidrigkeiten kommt es dort lediglich zu erhöhten Geräuschbelastungen durch Feierfreudige. Darauf ist das neue Gesetz jedoch nicht anwendbar.

Andere Städte wie Rosenheim, Erlangen und Bayreuth sehen schlichtweg keinen Bedarf an der neuen Regelung. So sagt der Bayreuther Pressesprecher Joachim Oppold: "Wir haben hier keine Brennpunkte wie in Großstädten. Bei eventuellen Ausschreitungen hat die Stadt bereits Instrumente wie die Grünanlagensatzung, um öffentlichen Alkoholkonsum zu unterbinden." Weiteren Handlungsbedarf sehen die Städte nicht.

Ähnliches hört man aus Würzburg, wo laut Pressesprecher Christian Weiß schon seit über zehn Jahren "wilde Alkoholpartys" in der Innenstadt und am Mainufer untersagt sind. Das spricht Weiß zufolge aber nicht gegen den Schoppen Wein: "Wir sind eine recht gemütliche Stadt", sagt Weiß. Ebenso verhält es sich in Kempten, Ingolstadt, Fürth und Bamberg, wo es bereits länger eigene Regelungen gibt.

Nur Aschaffenburg nutzt das neue Gesetz

Lediglich in Aschaffenburg wurde das neue Gesetz genutzt. In sechs zusammenhängenden Geltungsbereichen gilt seit September 2014 die sogenannte Alkoholverordnung. Laut Dirk Stuhlmann, Leiter des Sachgebiets für Ordnung und Öffentliche Sicherheit, waren die Erfahrungen "durchweg positiv". 

Die neuen Bestimmungen waren nach Angaben des Landtags im Juli 2013 in Kraft getreten und stehen in Artikel 30 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG). Demnach können die Gemeinden auf öffentlichen Flächen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr Alkohol verbieten, sofern auf diesen Plätzen "auf Grund übermäßigen Alkoholkonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten" nachgewiesen werden können. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begründete die Verschärfung damals damit, dass über 40 Prozent aller Körperverletzungen von alkoholisierten Tätern begangen werden. Die SPD lehnte den Gesetzentwurf der damals schwarz-gelben Staatsregierung seinerzeit ab. dpa

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