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  3. Preisabsprachen: Das Feuerwehr-Kartell muss Kommunen entschädigen

Preisabsprachen
14.05.2013

Das Feuerwehr-Kartell muss Kommunen entschädigen

Ein verbotenes Spiel haben vier Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen mit Gemeinden und Städten in Bayern getrieben.
Foto: Marcus Merk

Nach zähen Verhandlungen sind die Hersteller von überteuert verkauften Feuerwehrfahrzeugen nun bereit, an Kommunen insgesamt 6,7 Millionen Euro zu zahlen.

Bußgelder in zweistelliger Millionenhöhe hat das Feuerwehr-Kartell an den Bund bereits bezahlt. Jetzt können auch von den verbotenen Preisabsprachen betroffene bayerische Kommunen entschädigt werden. Die illegal handelnden Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen haben mehr als 6,7 Millionen Euro für einen bundesweiten Regulierungsfonds zur Verfügung gestellt.

Der Löwenanteil dieser Summe dürfte nach Bayern und Baden-Württemberg gehen. Der Grund: Die Feuerwehr ist in den beiden südlichen Bundesländern anders strukturiert. Wegen der hohen Zahl von ehrenamtlichen Kräften gibt es deutlich mehr Feuerwehren als in anderen Bundesländern und damit auch mehr Feuerwehrfahrzeuge.

Brandl: "Wollen nicht übers Ohr gehauen werden"

Uwe Brandl, der Präsident des Bayerischen Gemeindetags ist erleichtert, dass gestern eine außergerichtliche Einigung erzielt worden ist. Er sieht darin ein klares Signal an die Hersteller der Feuerwehrfahrzeuge: „Die Städte und Gemeinden, die das Geld der Bürgerinnen und Bürger verwalten, lassen es sich nicht bieten, übers Ohr gehauen zu werden“, sagt Brandl, der zugleich Bürgermeister der niederbayerischen Stadt Abensberg ist.

Nach Auskunft des Gemeindetags wird jede Feuerwehr, die zwischen dem Jahr 2000 und Juni 2004 ein Fahrzeug zu überteuerten Preisen erworben hat, im Schnitt mit 2000 Euro entschädigt. Ursprünglich war der kommunale Spitzenverband davon ausgegangen, dass es sich um den Zeitraum zwischen den Jahren 1998 und 2009 handelt. In diesen elf Jahren wären rund 1200 neue Fahrzeuge der bayerischen Feuerwehren betroffen gewesen.

Alle drei Monate ein Absprache-Treffen

Die Preisabsprachen des Kartells konnten jedoch nur für viereinhalb Jahre nachgewiesen werden. Vertriebsleiter der Firmen trafen sich ungefähr alle drei Monate in einem Hotel in Biebelried oder in Autobahnraststätten insbesondere im Kirchheimer Autobahndreieck bei Bad Hersfeld. Dort wurde abgesprochen, welches Unternehmen welche Ausschreibungen erhalten wollte und sollte. Ein Zerwürfnis der Teilnehmer sprengte diese Zusammenkünfte Mitte 2004.

Feiner ging es in den „Züricher Runden“ mit Geschäftsführern und Vorstandsvorsitzenden der Unternehmensgruppen zu. Ein Wirtschaftsprüfer hatte den Gesamtüberblick über alle Aufträge. Die Firmenführer einigten sich am Züricher Flughafen darauf, mit welchen Quoten jedes Unternehmen den deutschen Markt abdecken sollte. In Deutschland werden dem Bundeskartellamt zufolge jährlich 1000 Feuerwehrfahrzeuge neu zugelassen. Von den Großfahrzeugen (über 7,5 Tonnen) sind es ungefähr 800. Die vier führenden Anbieter decken mehr als 90 Prozent des Marktes für Großfahrzeuge ab.

Brandl bedauert fehlende Auszahlungen

Gemeindetagspräsident Brandl bedauerte gestern, dass der Bund die vor zwei Jahren kassierten Bußgelder nicht an die geschädigten Kommunen ausbezahlt hat. „Das wäre nur recht und billig. Durch die Preisabsprachen ist ja nicht der Bund geschädigt worden, sondern die Städte und Gemeinden.“

Die Verhandlungen bei der Schadensregulierung für überteuerte Drehleiter-Fahrzeuge sind noch nicht abgeschlossen. In einem halben Jahr dürfte Beobachtern zufolge hier mit einer Lösung zu rechnen sein. Betroffen sind vor allem größere Städte. "Kommentar

Entschädigung Kommunen können ihre Ansprüche bei der Hamburger Kanzlei Lademann & Associates geltend machen. Prof. Rainer Lademann ist spezialisiert auf Kartellrecht und war in dem außergerichtlichen Verfahren der Gutachter.

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