Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Kommentar: Das Urteil gegen Georg Schmid: Gerecht, aber milde

Kommentar
18.03.2015

Das Urteil gegen Georg Schmid: Gerecht, aber milde

Georg Schmid ist heute wegen Sozialbetrugs und Steuerhinterziehung  verurteilt worden.
3 Bilder
Georg Schmid ist heute wegen Sozialbetrugs und Steuerhinterziehung verurteilt worden.
Foto: Ulrich Wagner

Das Augsburger Schöffengericht hat den früheren CSU-Spitzenpolitiker Georg Schmid wegen Sozialbetrugs und Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ein Kommentar.

Es ist selten in Bayern, dass ein früherer Spitzenpolitiker zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird. Der ehemalige CSU-Fraktionschef Georg Schmid aus Donauwörth gehört nun zu den raren Fällen. Das Amtsgericht Augsburg hat ihn zu einer 16-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er durch die Scheinselbstständigkeit seiner Frau die Sozialkassen um fast 350 000 Euro betrogen hat. Zusätzlich muss er 120 000 Euro Geldauflage zahlen. Die Höhe der Strafe ist milde ausgefallen. Andere Menschen sind für Sozialbetrug in dieser Höhe glatt ins Gefängnis gewandert.

Die eigentliche Strafe besteht für Georg Schmid im sozialen und gesellschaftlichen Abstieg. Für den leutseligen Mann aus Donauwörth ist es eine Qual, in die Bedeutungslosigkeit gefallen zu sein. Eine weitere Strafe besteht in den sehr deutlichen Worten, die Richter Michael Nißl in der Urteilsbegründung gefunden hat und die man nur unterstreichen kann: Man nimmt es Schmid nicht ab, dass er eben mal aus Versehen 22 Jahre lang die Sozialkassen geprellt hat.

Vielmehr ist Georg Schmid derjenige Politiker, der in der Verwandtenaffäre des Landtags am kräftigsten von allen hingelangt hat. Er hat nicht nur seine Frau auf Kosten des Steuerzahlers beschäftigt. Das haben andere auch getan, das ist moralisch zu verurteilen und wurde Gottseidank vom Landtag inzwischen geändert. Nein, Georg Schmid hat dabei auch noch mithilfe seines Steuerberaters so getrickst, dass er sich einen sechsstelligen Betrag an Sozialabgaben gespart hat. Das spezielle „Modell Schmid“ hat es ihm auch noch ermöglicht, über mehr als zwei Jahrzehnte hinweg die Geldtöpfe des Landtags, in die jedermann einzahlt, bis auf den letzten Cent zu plündern. Und das, obwohl Schmid jahrelang einer der bestverdienenden Politiker in Deutschland war.

Georg Schmid hat es mit der Mitleidstour versucht

Am Ende hat Georg Schmid es noch mit der Mitleidstour versucht. Auch diese Strategie ist nicht aufgegangen. Die Aussagen seiner Verteidiger, Schmid stehe vor dem finanziellen Ruin, hat das Gericht im Urteil fein säuberlich auseinandergenommen. Schmid wird grob geschätzt auf Kosten von einer Million Euro sitzenbleiben. Aber er hat mehrere Immobilien, Grundbesitz - und hohe Pensionsansprüche. Sie seien „fürstlich“, sagte der Richter, und er hat recht. Kaum ein anderer Pensionär oder Rentner erhält so hohe Bezüge.

Mitleid hat Georg Schmid nicht verdient. Er hat als Politiker geldgierig gehandelt und das Vertrauen der Bevölkerung missbraucht. Mitgefühl für die momentane Situation des Menschen Georg Schmid und seine Familie ist dagegen angebracht. Er hat beruflich alles verloren. Er weiß nicht mehr, wie er seine Tage verbringen soll. Die psychische Belastung war und ist enorm. Doch das alles hat das Gericht berücksichtigt. Es hat Georg Schmid nicht komplett vernichtet, sondern ihm eine Chance gelassen. Insofern ist es ein gerechtes Urteil.

Das Urteil gegen Georg Schmid: Gerecht, aber milde
20 Bilder
Der Prozess gegen CSU-Politiker Georg Schmid
Foto: Marcus Merk
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.