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Modellbau-Affäre
04.03.2016

Das Urteil gegen Hubert Haderthauer ist rechtskräftig

Das Urteil gegen Hubert Haderthauer ist rechtskräftig.
Foto: Matthias Balk dpa

Das Urteil in der Modellbau-Affäre gegen Hubert Haderthauer ist rechtskräftig. Nun könnte der Schuldspruch noch disziplinarrechtliche Konsequenzen für ihn haben.

Das Urteil des Landgerichts München II gegen Hubert Haderthauer, 59, ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft München II hat keine Revision beim Bundesgerichtshof dagegen eingelegt, wie deren Sprecher bestätigte: „Wir halten das Urteil für durchaus vertretbar“, so Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich. Auch Haderthauer selbst hat das Urteil akzeptiert, wie die Sprecherin des Landgerichts München II, Andrea Titz, am Montag mitteilte.

Die 5. Strafkammer hatte den Ehemann der wegen der Modellbau-Affäre zurückgetretenen früheren Staatskanzleichefin Christine Haderthauer Ende Februar wegen zweier Fälle von Steuerhinterziehung und versuchten Betrugs zu einer Gesamtgeldstrafe von 18900 Euro verurteilt.

Welche Auswirkungen der Schuldspruch disziplinarrechtlich für den vorläufig suspendierten Landgerichtsarzt noch habe könnte, ist offen. Die Landesanwaltschaft teilte mit, man halte die vorläufige Dienstenthebung und den Einbehalt der Dienstbezüge gegen Haderthauer vorerst aufrecht. Sobald das Urteil schriftlich vorliege, werde man die Angelegenheit erneut prüfen.

Während Haderthauer zuletzt auch Erfolg vor Gericht hatte – das Landgericht München I hatte kürzlich die Zivilklage des Freistaates gegen ihn wegen angeblich falsch abgerechneter Laborleistungen zurückgewiesen – sind zwei weitere Zivilverfahren offen. Dabei geht es erneut um die Modellautos.

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