Wie die AfD das Christentum für ihre Zwecke nutzt und doch gegen die Amtskirchen wettert, kommentiert Daniel Wirsching.
Schon erstaunlich, dass Religion, Glaube und Kirche wieder so eine große Rolle spielen in den öffentlichen Debatten. Wo doch die Zahl der Gottesdienstbesucher sinkt, die der Kirchenaustritte steigt und der Verdruss über Bischöfe oder „die Amtskirche“ und ihre Skandale wächst. Mit Religion, Glaube und Kirche wird Politik gemacht – spätestens seitdem „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida) durch Dresden marschieren.
Der christliche Glaube wird zurechtgebogen
Sie und andere bringen das Christentum in Stellung gegen den Islam. Sie schieben es vor, instrumentalisieren es. Ein Vorwurf, den sich auch Bayerns CSU-Ministerpräsident Markus Söder gefallen lassen muss, der seinen Kreuz-Erlass zunächst damit begründete, dass das Kreuz „nicht ein Zeichen einer Religion“, sondern ein „Bekenntnis zur Identität“ sei.
Wir erleben in den aufgeheizten Debatten dieser Tage, wie der christliche Glaube zurechtgebogen wird. Wie es eben gerade passt. Martin Sichert etwa, Bayerns AfD-Landesvorsitzender, begrüßte Söders Kreuz-Erlass als „Maßnahme, allen Menschen deutlich zu machen, dass die Basis des Zusammenlebens in Deutschland eine christlich-abendländisch geprägte Leitkultur ist“. Ausweislich ihres Programms für die Landtagswahl will seine Partei in den kommenden Monaten jedoch Wahlkampf gegen die Kirchen betreiben. Die AfD ist sich dabei nicht zu schade dafür, diese mit Blick auf die Staatsleistungen – Entschädigungszahlungen für Enteignungen im 18. und 19. Jahrhundert – als „Lobbygruppe“ zu schmähen. Es bleibt zu hoffen, dass Wähler dies als das entlarven, was es ist: zutiefst unchristlich.
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Ob die fürstlichen Zahlungen an kirchliche Würdenträger im Sinne des Gründers des Christentums sind? Wie war das noch mit dem Kamel und dem Nadelöhr? Fragt sich, wer oder was da unchristlich ist.
https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Wahlprogramm-AfD-will-Kirchen-den-Geldhahn-zudrehen-id52371966.html
"Entschädigungszahlungen für Enteignungen im 18. und 19. Jahrhundert" schreibt Herr Wirsching hier.
Die Konkordate - das Bayrische Konkordat von 1817, das das Königreich Bayern mit dem Heiligen Stuhl geschlossen hat, bestätigt durch das Konkordat von 1924 bzw. durch das Reichskonkordat zwischen Hitlerdeutschland und Heiligem Stuhl 1933 sind auf Grund der zunehmenden Säkularisierung der Gesellschaft dringend revisionsbedürftig - das ist meine Meinung dazu.