Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Kommunalwahlen Bayern: Das müssen Sie beim Wählen beachten

Kommunalwahlen Bayern
16.03.2014

Das müssen Sie beim Wählen beachten

Kumulieren, panaschieren, streichen - das Wahlverfahren bei Kommunalwahlen klingt komplizierter, als es ist. Tatsächlich hat der Bürger bei keiner anderen Wahl so viel Einfluss. Wie Sie richtig wählen, erklären wir im Video.

Kumulieren, panaschieren, streichen - das Wahlverfahren bei Kommunalwahlen klingt komplizierter, als es ist. Tatsächlich hat der Bürger bei keiner anderen Wahl so viel Einfluss.

Im März 2014 stehen in Bayern wieder Kommunalwahlen an. Für die Wähler heißt es dann wieder: Große Zettel, lange Listen - und jede Menge Stimmen zu vergeben.

Tatsächlich scheint das Wahlprozedere bei den Kommunalwahlen beim ersten Eindruck recht verwirrend. Bei einem genauer Blick zeigt sich jedoch: Bei keiner anderen Wahl hat der Bürger so viel Einfluss auf das Wahlergebnis.

Wer darf eigentlich wählen?

Bei den Kommunalwahlen in Bayern wahlberechtigt ist jeder EU-Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis seinen Lebensschwerpunkt hat. Ausgenommen von der Wahl sind Personen, die nach Artikel 2 GLKrWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer darf eigentlich gewählt werden?

Wählbar für das Amt eines Gemeinderats oder eines Kreisrats ist jede wahlberechtigte Person, die seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt im Wahlkreis hat. Nicht wählbar ist, wer infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. Mit der Wahl 2014 reicht ein Nebenwohnsitz für das passive Wahlrecht. Allerdings darf man nur an insgesamt einem der Wohnorte kandidieren. Bei Bürgermeistern und Landräten gilt eine Altersgrenze: Wer älter als 65 ist, darf nicht mehr kandidieren.

So funktionieren die Wahlen der Stadträte, Gemeinderäte und Kreistage

Stimmenanzahl Der Wähler hat in der Regel so viele Stimmen, wie Stadt- oder Gemeinderatsmitglieder und Kreisräte zu wählen sind. Die Zahl schwankt zwischen acht bei Gemeinden bis 1000 Einwohnern und 80 in der Landeshauptstadt München. In Landsberg etwa sitzen 30 Vertreter im Stadtrat, in Kempten 44 und in Augsburg 60.  In kleineren Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern können unter Umständen auch mehr Stimmen vergeben werden als der Gemeinderat Sitze hat. Bei den Kreistagswahlen hat der Wähler abhängig von der Größe des Landkreises 50 (bis zu 75.000 Einwohner), 60 (bis 150.000 Einwohner) oder 70 Stimmen.

Kumulieren und Panaschieren Bei den Kommunalwahlen in Bayern kann der Wähler seine Stimmen kreuz und quer über den Stimmzettel verteilen und Kandidaten auf mehreren Listen ankreuzen (panaschieren). Dabei kann er einzelnen Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Aber Vorsicht: Wer den Überblick verliert und zu viele Stimmen abgibt, dessen Stimmzettel wird ungültig.

Liste Wem das zu viel Aufwand ist, der kann auch einfach die Liste einer Partei ankreuzen. Die Stimmen werden dann in der angeführten Reihenfolge verteilt. Allerdings können die Parteien einzelne Kandidaten auch zweimal oder dreimal auf einer Liste aufführen (vorkumulieren). Bei einer Listenwahl erhält dieser dann eben zwei oder drei Stimmen.

Streichen Der Wähler hat auch die Möglichkeit eine ganze Liste zu Wählen, dabei aber einzelne Kandidaten zu streichen. Diese erhalten dann keine Stimme.

Reststimmen Ein Wähler kann aber auch eine Liste und gleichzeitig einzelne Kandidaten einer anderen Partei ankreuzen. Die Stimmen, die auf die markierte Liste entfallen, reduziert sich dann automatisch um die vergeben Einzelstimmen.

Verteilung Die Sitze werden auf die Listen der Parteien nach dem Verhältnis der Gesamtzahlen der gültigen Stimmen verteilt (Quotenverfahren nach Hare/Niemeyer). Fallen einer Partei mehr Sitze zu, als sie Kandidaten aufgestellt hat, bleiben die übrigen Sitze unbesetzt.

Kandidaten Die einer Partei zugefallenen Sitze werden den Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl zugewiesen; bei gleicher Stimmenzahl entscheidet die Reihenfolge in der Liste.

So funktionieren die Wahlen der Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte

Bei den Wahlen der Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte zählt die absolute Mehrheit. Die Wahl gewonnen hat derjenige, der mehr als die Hälfte der abgegeben, gültigen Stimmen erhalten hat. Gelingt dies keinem Kandidaten, müssen sich die zwei Bewerber mit den meisten Stimmen einer Stichwahl stellen. Diese findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag statt - in diesem Jahr also am 30. März. drs

Am Wahlsonntag berichten wir ab 12 Uhr in einem Liveticker über die Geschehnisse aus der Region und Bayern.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.