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  3. Pflege in Bayern: Initiatoren des Volksbegehrens geht Pflegereform nicht weit genug

Pflege in Bayern
18.06.2019

Initiatoren des Volksbegehrens geht Pflegereform nicht weit genug

Sieben Initiatoren strengen ein Volksbegehren gegen den Pflegenotstand in Bayern an. Ob das rechtens ist, klärt heute der Bayerische Verfassungsgerichtshof.
Foto: Friso Gentsch/Archiv (dpa)

Plus Jens Spahn hat Personaluntergrenzen an Kliniken eingeführt. Den Initiatoren des Volksbegehrens reicht das nicht. Sie verteidigen ihre Pläne.

Wie viele Pflegekräfte braucht eine Krankenhausstation? Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat diese Frage schon beantwortet. Für vier pflegeintensive Bereiche – Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie, Unfallchirurgie – wurden bereits Untergrenzen festgelegt. Sie gelten seit Januar. 2020 soll es Vorgaben für die gesamte Pflege im Krankenhaus geben. Den Initiatoren des Volksbegehrens „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ reicht dies allerdings nicht. Ihre Kernforderung lautet: Der Pflegeaufwand muss sich an dem individuellen Pflegebedarf der Patienten auf der Station orientieren. Doch kann Bayern überhaupt einen anderen Pflegepersonalschlüssel festlegen als der Bund?

Was Kritiker an Jens Spahns Personaluntergrenzen stört

Das ist nach Einschätzung von Stefan Jagel der juristische Knackpunkt. Der Gesundheitsexperte der Gewerkschaft Verdi gehört zu den sieben Initiatoren des bayerischen Volksbegehrens, das über 100.000 Unterschriften für sein Anliegen gesammelt hat. Für Jagel steht fest: „Minister Spahn hat mit seinen Personaluntergrenzen nur den Pflegenotstand manifestiert. Denn es wurde einfach in die Statistik geschaut, wer die schlechtesten Personalbesetzungen hat, ein Schnitt errechnet und der darf künftig nicht unterschritten werden.“

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