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Markenstreit
14.11.2018

Der AfD zu ähnlich

Frauke Petry ist 2017 aus der AfD ausgetreten.
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa

Frauke Petry droht Niederlage

Im Markenstreit mit ihrer Ex-Partei AfD muss Frauke Petry mit einer Niederlage rechnen. Das Landgericht München I hat am Dienstag angedeutet, dass die ehemalige AfD-Chefin ihre angemeldete Marke „Die blaue Partei“ wohl löschen muss. Das Urteil in der Sache soll allerdings erst in rund zwei Monaten fallen.

Petry hatte nach ihrem Austritt aus der AfD „Die blaue Partei“ gegründet und den Schriftzug als Logo beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke angemeldet. Am 14. Oktober 2017 hatte sie die Eintragung der Marke „Die blaue Partei“ beantragt. Die AfD war mit ihrer Marke „Die Blauen“ schneller und hatte sie bereits am 27. September 2017 angemeldet. Die Partei verlangt nun von Petry, ihre Marke zu löschen, und hat sie entsprechend abgemahnt. „Wir sehen nach unserer Vorberatung eine Verwechslungsgefahr nach Markengesetz für gegeben“, sagte die Richterin in München. Damit bestehe die Voraussetzung, die Marke löschen zu lassen. Das Urteil ist für den 29. Januar 2019 terminiert. Sollte die Marke gelöscht werden, heißt das allerdings nicht, dass Petry ihre Partei umbenennen muss. „Eine Partei braucht für ihre eigentlichen Aufgaben keine Marke“, sagte ein Sprecher des Deutschen Patent- und Markenamtes. „Marken sind für Parteien nur dann wichtig, wenn sie etwas verkaufen wollen.“ Das könne zum Beispiel bei T-Shirts der Fall sein.

Petry hatte nach der Bundestagswahl 2017 die AfD-Fraktion und die Partei verlassen, sie sitzt nun als fraktionslose Abgeordnete im Parlament. (dpa)

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