Der Fall Karlheinz Schreiber: Eine Chronologie
Die BGH-Entscheidung über Karlheinz Schreiber ist das vorläufige Ende eines juristischen Marathonlaufs. Seit über 15 Jahren wird gegen den Lobbyisten ermittelt. Eine Chronologie.
Karlheinz Schreiber aus Kaufering bei Landsberg war eine Schlüsselfigur der CDU-Schwarzgeldaffäre. Sein Fall beschäftigt die Augsburger und Münchner Justiz bereits seit über 16 Jahren.
Oktober 1995 Nach der Durchsuchung seines Hauses im oberbayerischen Kaufering setzt sich Schreiber nach Pontresina in der Schweiz ab.
September 1997 Die Staatsanwaltschaft Augsburg erlässt Haftbefehl wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung. März 1999 Schreiber flüchtet mit seinem kanadischen Pass nach Ottawa,
August 1999 Der mit internationalem Haftbefehl gesuchte Mann wird in Toronto gefasst. Die deutsche Justiz beantragt seine Auslieferung. Gegen eine Kaution von 1,2 Millionen kanadischen Dollar (740 000 Euro) kommt er im September wieder auf freien Fuß.
März 2000 Die Staatsanwaltschaft Augsburg erhebt Anklage gegen Schreiber wegen Bestechung, Beihilfe zur Untreue, gemeinschaftlichen Betrugs und Steuerhinterziehung. Er soll dem Fiskus rund zehn Millionen Euro vorenthalten haben.
Januar 2001 Schreiber weigert sich, ohne die Zusicherung eines freien Geleits zum Prozess nach Augsburg zu kommen. Das Landgericht Augsburg trennt sein Verfahren deshalb von anderen ab.
Mai 2004 Das höchste Gericht der Provinz Ontario ordnet Schreibers Ausweisung an, er geht in Berufung.
Juni 2004 Schreiber wird nach kurzer Auslieferungshaft erneut gegen die schon 1999 hinterlegte Millionenkaution freigelassen.
Bundesrat verabschiedet die "Lex Schreiber"
Juli 2005 Der deutsche Bundesrat beschließt eine Verschärfung der Verjährungsregeln ("Lex Schreiber"). Danach ruht die Verjährung von Straftaten, solange sich der Beschuldigte im Ausland aufhält und die deutschen Behörden seine Auslieferung betreiben.
Februar 2007 Das oberste kanadische Gericht weist Schreibers Einspruch gegen seine Überstellung nach Deutschland ab.
Juni 2007 Schreiber verklagt Kanada vor einem Bundesgericht in Halifax (Provinz Neuschottland) wegen angeblicher "Rechtsbrüche" auf Schadenersatz von 35 Millionen Dollar. Der Richter weist die Klage wenige Tage später ab.
Oktober 2007 Der Oberste Gerichtshof weist erneut eine Klage Schreibers gegen seine Auslieferung ab. Doch kurz vor der Bekanntgabe ruft Schreibers Anwalt ein Bundesgericht in Toronto an.
November 2007 Das Berufungsgericht von Ontario gibt grünes Licht für Schreibers Auslieferung. Schreiber beantragt ein Berufungsverfahren - sein dritter Gang zum Supreme Court. Das Berufungsgericht von Ontario setzt die Auslieferung bis zum Votum des Obersten Gerichtshofs aus.
Dezember 2007 Schreiber, seit 4. Oktober in Abschiebehaft, wird gegen die inzwischen auf 1,31 Millionen kanadische Dollar erhöhte Kaution vorerst wieder auf freien Fuß gesetzt.
März 2008 Das Oberste Gerichtshof in Ottawa lehnt es ab, sich mit Schreibers Einspruch zu befassen. Zuvor hatte Justizminister Rob Nicholson allerdings zugesagt, ihn solange nicht abzuschieben, wie er für die Ermittlungen zur Schmiergeldaffäre mit Ex-Premier Brian Mulroney gebraucht wird.
August 2008 Das Berufungsgericht von Ontario verwirft den vierten Antrag Schreibers gegen seine Auslieferung.
Dezember 2008 Der Supreme Court lehnt es erneut ab, sich mit einem Widerspruch des Geschäftsmanns zu beschäftigen.
Juli 2009 Das Berufungsgericht von Ontario weist den fünften Widerspruch Schreibers zurück.
August 2009 Nach einer letzten Niederlage vor Gericht wird Schreiber nach Deutschland geflogen.
Im Januar 2010 begann der Prozess gegen Schreiber in Augsburg
Januar 2010 Vor dem Landgericht Augsburg beginnt das Verfahren gegen Schreiber. Den Vorwurf der Bestechung hat das Gericht wegen Verjährung allerdings aus dem Haftbefehl genommen.
Mai 2010 Karlheinz Schreiber wird wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Das ist eine der höchsten Strafen, die je in Deutschland für dieses Delikt ausgesprochen wurden.
September 2011 Der Bundesgerichtshof (BGH) muss über das Schreiber-Urteil des Augsburger Landgerichts entscheiden. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten Revision gegen die achtjährige Haftstrafe für den Rüstungslobbyisten eingelegt.
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