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  3. Augsburg: Der Fall Linus Förster und die privaten Kinderpornojäger

Augsburg
19.09.2017

Der Fall Linus Förster und die privaten Kinderpornojäger

Kinderpornografie: Oft werden IT-Firmen damit beauftragt, riesige Datenmengen von Verdächtigen auszuwerten. So auch im Fall des Ex-Landtagsabgeordneten Linus Förster.
Foto: Matthias Balk, dpa

Bei Kinderpornografie haben es Ermittler mit riesigen Datenmengen zu tun. Oft werden deshalb IT-Firmen beauftragt - auch im Verfahren gegen Linus Förster. Eine umstrittene Praxis.

Wenn die Staatsanwältin am Montagvormittag die Anklage im Fall des früheren SPD-Landtagsabgeordneten Linus Förster vorträgt, wird es über etliche Seiten auch um den Vorwurf des Besitzes von Kinderpornografie gehen. Auf Försters Festplatten wurden widerliche Darstellungen aller Art gefunden. Aber wer hat all diese Daten eigentlich ausgewertet?

Kinderpornos sind in Deutschland illegal. Wer sie besitzt, anschaut oder verkauft, wird bestraft. Nur Polizisten und Staatsanwälte dürfen und müssen das Beweismaterial sichten und bewerten. Doch was kaum jemand weiß: Auch private IT-Firmen beschäftigen sich mit Kinderpornografie. Und zwar legal, weil Polizei und Staatsanwaltschaften ihnen den Auftrag dazu gegeben haben.

Der Hauptgrund dafür, den auch das bayerische Innen- und das Justizministerium nennen, ist, dass die Beamten in den Behörden die gewaltigen Datenmengen nicht mehr verarbeiten können. Es fehlt an Personal und teils an Technik oder Know-how.

Deshalb werden Dienstleistungen eingekauft, gerade wenn es in Haftsachen schnell gehen muss. Der Fachbegriff für das, was die Unternehmen anbieten, lautet „IT-Forensik“. Die Privatfirmen beschäftigen sich nicht nur mit Kinderpornografie, sondern werden auch häufig in Fällen von Wirtschaftskriminalität oder Cyber-Crime eingeschaltet. Das Bundeskriminalamt tut es, das bayerische Landeskriminalamt, Staatsanwaltschaften und Gerichte in ganz Deutschland. Zahlen gibt es keine.

Augsburg: "Fast Detect" wertet sichergestellte Datenträger aus

Auch die Augsburger Staatsanwaltschaft nimmt immer wieder die Dienste privater IT-Firmen in Anspruch, um Datenträger auszuwerten, wie Sprecher Matthias Nickolai bestätigt. So war es nach Informationen auch im Fall des Ex-Politikers Linus Förster, 52, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Frauen, heimlichen Sexfilmen und Besitzes von Kinderpornografie angeklagt ist. Die staatlichen Ermittler haben bei Razzien in Försters Wohnung und Büros sieben externe Festplatten, zwei Serverfestplatten und eine selbstgebrannte CD sichergestellt. Eine Festplatte umfasst ungefähr 800 Millionen Seiten bedrucktes Papier. Diese Datenträger wurden von einer Privatfirma ausgewertet.

Diese Firma sitzt in München, heißt „Fast Detect“ und bezeichnet sich selbst als deutschlandweit führendes Sachverständigenbüro im Bereich IT-Forensik. Die Mitarbeiter mussten sich – auch mithilfe einer speziellen Software – durch die großen Datenmengen arbeiten, um am Ende der Staatsanwaltschaft eine Auflistung zu geben. In der Anklage gegen Linus Förster stehen nun 1338 kinderpornografische Dateien, davon 814 Fotos und 524 Videos. Die Bandbreite reicht von sogenannten Posing-Bildern, die Kinder nackt in aufreizenden Positionen zeigen bis hin zu Geschlechtsverkehr von Erwachsenen mit Kindern, die zum Teil deutlich unter 14 sind.

Wenn man sich in der bayerischen Justiz umhört, hat „Fast Detect“ einen Ruf als sehr seriöses, zuverlässiges Unternehmen. Und doch gibt es nicht wenige, die grundsätzlich ein Problem damit haben, dass der Staat hoheitliche Aufgaben an private Dienstleister auslagert. Die Methode ist umstritten. „Sensible persönliche Informationen und eventuell strafrechtlich relevantes und illegales Material gehören nicht in die Hände von Privaten“, sagt zum Beispiel der Vizefraktionschef der Linken im Bundestag, Jan Korte. Je mehr Personen und Einrichtungen Zugriff auf solche Daten hätten, desto höher sei das Risiko eines Lecks. Die Kritiker würden es lieber sehen, wenn der Staat die Ermittlungen in den eigenen Händen behält.

Ende September fällt das Urteil gegen Linus Förster

Die großen Firmen sind sich dieser Vorbehalte bewusst und betonen ihre Seriosität. Marktführer „Fast Detect“ verweist auf ein Firmengebäude, das wie ein Hochsicherheitstrakt abgeschirmt sei, auf regelmäßige Überprüfungen der Mitarbeiter. Laut Innenministerium gibt es ein Sicherheitskonzept, das fachliche und räumliche Voraussetzungen sowie Schulungen vorsieht. Die Polizei prüfe das. Doch nach Recherchen unserer Zeitung ist es noch nicht einmal Vorschrift, dass Mitarbeiter solcher Firmen ein polizeiliches Führungszeugnis abgeben müssen. Daher verzichten manche Firmen auch darauf. Bei „Fast Detect“ ist das anders. Dort werden die Mitarbeiter von einem externen Coach betreut und können sogar psychologische Hilfe in Anspruch nehmen, wenn sie der Belastung durch den Anblick von Kinderpornos nicht gewachsen sind. Gutachten der Firma kosten je nach Zeitaufwand zwischen 3000 und 15.000 Euro.

Wie das Ergebnis der IT-Sachverständigen rechtlich zu bewerten ist, ist Sache der Staatsanwälte und der Gerichte. So auch im Fall Linus Förster. Welche Strafe das Landgericht Augsburg für den Besitz der Kinderpornos verhängt, wird sich Ende September im Urteil zeigen.

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Die Diskussion ist geschlossen.

17.09.2017

Solche Datein haben in den Händen privater Ermiittler nichts zu suchen. Wer garantiert denn, dass irgend einer die Dateien gewinnbringend weiterverkauft? Mit Kinderpornos ist sehr viel Geld in kurzer Zeit verdient.