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München
28.08.2016

Der NSU-Prozess nähert sich der Zielgeraden

Der NSU-Prozess nähert sich dem Ende - doch bis zum Urteil gegen Beate Zschäpe dauert es wohl noch eine Weile.
Foto: Tobias Hase/Archiv (dpa)

Im NSU-Prozess ist die einmonatige Sommerpause vorbei. Es dürfte der Beginn der letzten Etappe dieses Mammut-Verfahrens sein. Dennoch könnte sich der Prozess noch einmal hinziehen.

An diesem Mittwoch geht nach einem knappen Monat Pause der NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mitangeklagte mutmaßliche Terrorhelfer weiter. Es könnte die letzte Etappe dieses Verfahrens sein, an dessen Ende die Urteile und damit die Sühne für die zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge stehen könnte, die der "Nationalsozialistische Untergrund" verübt haben soll.

Ginge es allein nach dem Willen der Richter des 6. Münchner OLG-Strafsenats würde der Prozess wohl zügig beendet werden. Jede Tat, die Zschäpes Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verübt haben sollen, ist im Prozess behandelt worden und gilt als abgehakt und bewiesen. Zschäpe, angeklagt als einziges überlebendes Mitglied des NSU, soll zwar bei keinem Verbrechen selbst vor Ort gewesen sein. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr als "Mitglied der terroristischen Vereinigung" namens NSU trotzdem Mittäterschaft vor, als habe sie selbst die Mordwaffen in der Hand gehalten. 

NSU-Prozess: Ralf Wohlleben kämpft für mildes Urteil

Das Gericht hat in den letzten Monaten gelegentlich auch erkennen lassen, dass es die Anklage in den Grundzügen für plausibel hält. Das zeigte sich zuletzt vor allem bei den prozessualen Auseinandersetzungen mit dem mutmaßlichen Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben und dessen Verteidigern.

Wohlleben ist neben Zschäpe der einzige Angeklagte, der seit dem Auffliegen des NSU im November 2011 in Untersuchungshaft sitzt, nunmehr also schon seit bald fünf Jahren. Eine derartige Dauer der U-Haft ist ungewöhnlich und muss gut begründet sein. Wohllebens Verteidiger haben mehrmals - zuletzt kurz vor der Sommerpause - versucht, ihren Mandanten freizubekommen - aber immer vergeblich.

In der Sommerpause musste sogar der Bundesgerichtshof über Wohllebens Haftbeschwerde befinden und bestärkte das Münchner OLG. An den Wertungen des Senats sei nichts zu beanstanden. Wohlleben sei "des ihm vorgeworfenen Tatgeschehens weiterhin dringend verdächtig". Sollte er verurteilt werden, ist nach Ansicht der Karlsruher BGH-Richter damit zu rechnen, dass seine Haftstrafe die U-Haftdauer "nicht nur unwesentlich übersteigen" werde. 

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Allerdings - und darin könnte das größte Risiko für die Terminplanung im NSU-Prozess liegen - kämpft Wohlleben nach wie vor für ein möglichst mildes Urteil. Seine Anwälte haben immer wieder neue Beweisanträge gestellt, um einerseits seine Beteiligung an der Beschaffung der Mordwaffe vom Typ "Ceska" zu hinterfragen und andererseits eine zwar "nationale", aber friedfertige Gesinnung ihres Mandanten zu belegen. Auch kommende Woche, gleich zu Beginn der nächsten Etappe, geht es wieder darum.

Vernehmung von Beate Zschäpe zieht sich hin

Ein weiteres Risiko betrifft die Hauptangeklagte Beate Zschäpe. Das liegt derzeit vor allem an der langwierigen und etwas quälenden Vernehmung der Hauptangeklagten. Fragen beantwortete sie nach wie vor nicht mündlich in der Verhandlung, sondern lässt sie von ihren Anwälten mitschreiben und formuliert dann mit Verteidiger-Hilfe Antworten, die im Gerichtssaal verlesen werden. Derzeit sind noch Hunderte Fragen von Nebenklage-Vertretern unbeantwortet. Antworten wird es kommende Woche wohl nicht geben. Einer von Zschäpes Verteidigern, Mathias Grasel, kehrt dem Vernehmen nach erst am Montag aus dem Urlaub zurück.

Auch der psychiatrische Gutachter hat auf seine Fragen an Zschäpe noch keine Antworten erhalten. Allerdings wollen Prozessbeteiligte mitbekommen haben, dass das Gericht ihn gefragt habe, wann er denn sein Gutachten fertigstellen und in der Verhandlung präsentieren könne. Das werten die meisten Beobachter als Zeichen dafür, dass das Gericht wohl nicht endlos auf Zschäpes Antworten warten und zum Ende kommen will. Das Gutachten über die Angeklagten markiert in der Regel das Ende der Beweisaufnahme. lby, dpa

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