Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Der Rechtsstreit um den Meteorit ist beendet

11.01.2008

Der Rechtsstreit um den Meteorit ist beendet

Karl Wimmer aus Nordendorf darf den wertvollen Meteoriten behalten.

Der rund vier Milliarden Jahre alte Meteoritenbrocken "Neuschwanstein 3" sorgte für Wirbel. Weniger weil er entdeckt wurde, sondern vielmehr deshalb, weil sein Finder aus Nordendorf ihn an die Gemeinde Reutte (Österreich) hätte abgeben sollen. Jetzt hat ein Gericht entschieden, wer den wertvollen Meteorit behalten darf.

Augsburg/Reutte (ddp) - Der rund vier Milliarden Jahre alte Meteoritenbrocken "Neuschwanstein 3" aus dem bayerisch-österreichischen Grenzgebiet bleibt bei seinem Finder.


Der schwäbische Physiker Karl Wimmer aus Nordendorf (Kreis Augsburg) und der Bürgermeister der Tiroler Marktgemeinde Reutte, Helmut Wiesenegg, verständigten sich nach langem Rechtsstreit auf einen Vergleich. Die Einigung sieht vor, dass Wimmer das Meteoritenstück, dessen Wert auf über eine Viertelmillion Euro geschätzt wird, behalten darf. Als Ausgleich zahlt Wimmer der Gemeinde Reutte 25 000 Euro und übernimmt die Gerichtskosten.

Damit ist der bayerisch-österreichische Rechtsstreit definitiv beendet. Im Sommer hatte das Landgericht Augsburg in einer Verhandlung, die nach österreichischem Recht geführt wurde, dem deutschen Finder den Himmelskörper zugesprochen. Reutte zog danach in die nächste Instanz vor den Augsburger Senat des Bayerischen Oberlandesgerichts, vor dem nun der Vergleich erzielt wurde. Nach einem spektakulären Naturschauspiel war der Minimeteorit am 6. April 2002 vom Himmel gefallen. Nach intensiver Suche entdeckte schließlich Wimmer auf einem Geröllfeld in Reutte den Steinbrocken, den neben dem Finder auch die Gemeinde für sich beanspruchte.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.