Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Gericht: Detail-Suche

Gericht
22.06.2018

Detail-Suche

Tonbandgeräte spielen heute keine Rolle mehr. Im Fall Ursula Herrmann schon

Knapp 37 Jahre nach dem Gewaltverbrechen an der zehnjährigen Ursula Herrmann hat sich das Landgericht Augsburg noch einmal mit technischen Details der damaligen Erpresseranrufe beschäftigt. In einem Zivilprozess sagte am Donnerstag eine Phonetikexpertin des Bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) dazu aus, ob ein bei dem rechtskräftig verurteilten Kidnapper sichergestelltes Tonbandgerät tatsächlich für die Anrufe im Jahr 1981 verwendet wurde.

Diese Frage ist relevant, weil Ursulas Bruder Michael Herrmann den in Haft sitzenden 68 Jahre alten Täter auf 20000 Euro Schmerzensgeld verklagt hat, weil er seit dem Strafprozess an Tinnitus leide. Seine Schwester war damals am Ammersee entführt und in einer Holzkiste vergraben worden, die Schülerin erstickte darin. Herrmann hatte in der Vergangenheit die Alleintäterschaft des 68-Jährigen angezweifelt.

Der erst 2010 zu lebenslanger Haft verurteilte Mann bestreitet bis heute, für den Tod des Mädchens verantwortlich zu sein. Beide Seiten hoffen deswegen darauf, dass durch den Zivilprozess neue Details in dem spektakulären Fall bekannt werden.

Das Tonbandgerät war in dem Strafprozess eines der wichtigsten Indizien. Die LKA-Sachverständigte sagte in dem Zivilverfahren nochmals aus, dass es „wahrscheinlich für die Tatausführung verwendet wurde“. Ganz sicher sind sich die Kriminalexperten aber nicht, dass es das Tätergerät ist. Wann das Landgericht in dem seit Jahren laufenden Zivilverfahren ein Urteil verkündet, ist noch nicht bekannt. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.