Die Justiz muss handeln
Der Fall Mollath
Im Fall Gustl Mollath sollte man mit vorschnellen Ferndiagnosen in Sachen Justizskandal vorsichtig sein. Schließlich stand der Mann einst vor Gericht, weil er seine Ex-Ehefrau geschlagen, gebissen und in ein Zimmer gesperrt haben soll. Auch der Vorwurf, der ehemalige Reifenhändler habe die Pneus von mit der Sache befassten Personen aufgeschlitzt, steht im Raum.
Die bayerische Justiz sollte sich einer erneuten und über alle Zweifel erhabenen Überprüfung der vermeintlichen „Gemeingefährlichkeit“ des seit mehr als sechs Jahren in der Psychiatrie einsitzenden Mannes dennoch nicht länger verschließen – auch im eigenen Interesse. Denn Mollaths Vorhaltungen in Sachen organisierter Steuerhinterziehung haben sich eben nicht als „Bankenwahn“ erwiesen, sondern als weitgehend stichhaltig. In einem Rechtsstaat lebt die Justiz zudem vom Vertrauen der Bürger. Die im Fall Mollath aufgekommenen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Umgangs der Staatsanwaltschaft mit einer begründeten Anzeige und die damit verbundenen Bedenken an der Zwangseinweisung müssen deshalb rasch aufgeklärt werden. Allein der Vorwurf, mögliche Fehler zu vertuschen, könnte nämlich weit größeren Schaden anrichten.
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