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Universitäten
19.07.2019

LMU und TU München sind jetzt deutsche Elite-Unis

Die LMU München darf sich künftig mit dem Titel "Exzellenzuniversität" schmücken. Was bedeutet das?
Foto: Jens Kalaene, dpa

Ein Gremium hat elf deutschen Universitäten und Verbünden den Titel "Exzellenzuniversität" verliehen - darunter auch der Ludwig-Maximilians-Universität in München.

München hat jetzt zwei Elite-Unis: LMU und TU gehören zu insgesamt elf deutschen Universitäten und Universitätsverbünden, die künftig den begehrten Titel "Exzellenzuniversität" tragen dürfen. Ein Gremium aus Wissenschaft und Politik kürte am Freitag in Bonn nach einem langen Auswahlverfahren die besten Hochschulen, die sich jetzt auf viel Extra-Geld freuen können. Denn der Titel "Exzellenzuniversität" geht einher mit zusätzlichen staatlichen Fördergeldern in Millionenhöhe. 

In der Schlussrunde um den Titel "Exzellenzuniversität" waren 19 Bewerber

In der Schlussrunde waren 19 Bewerber; insgesamt 17 einzelne Unis und zwei Verbünde mehrerer Hochschulen. Davon hat die Jury, in der neben internationalen Experten die für Bildung und Forschung zuständigen Minister aus Bund und Ländern sitzen, folgende Universitäten beziehungsweise Verbünde ausgewählt:

Die Rheinisch-Westfälische Technische Universität Aachen, der Berliner Verbund aus Freier Universität, Humboldt-Universität und Technischer Universität, die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, die Technische Universität Dresden, die Universität Hamburg, die Universität Heidelberg, das Karlsruher Institut für Technologie, die Universität Konstanz, die Ludwig-Maximilians-Universität München, die Technische Universität München und die Eberhard Karls Universität Tübingen.

Die Förderung als "Exzellenzuniversität" startet in diesem November

Die Förderung als "Exzellenzuniversität" beginnt am 1. November dieses Jahres und läuft für mindestens sieben Jahre. Die ausgewählten Hochschulen und Verbünde bekommen Fördergelder von jeweils 10 bis 28 Millionen Euro im Jahr. Drei Viertel davon kommen vom Bund, ein Viertel jeweils vom Bundesland, in dem die Hochschulen ihren Sitz haben. (dpa)

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