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Abschnitt zwischen Ulm und Augsburg
01.04.2011

Die Milliarden-Klage um den Ausbau der Autobahn A8

Stau auf der A8 (Archivfoto).

Wer darf die A8 zwischen Ulm und Augsburg bauen? Muss die Vergabe noch einmal neu bewertet werden? Das zähe, spannende Ringen zweier privater Investoren vor Gericht.

Wenn gut zwei Dutzend hochklassige Juristen um jede Nuance von Formulierungen feilschen, geht es oft um viel Geld. Über eine Milliarde Euro sind es in diesem Fall. So hoch wird der Wert des Auftrags zum Bau und Erhalt der Autobahn 8 zwischen Augsburg und Günzburg taxiert. Verhandelt wurde am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht in München.

Der Streit der privaten Investoren des Projekts wird in (höchstwahrscheinlich) letzter Instanz entschieden. Auf der einen Seite steht die Bietergemeinschaft „A8 mobil“, hinter der unter anderem der deutsche Baukonzern Bilfinger Berger (Wiesbaden) steckt, am Gegner, dem „A-Modell A8“, sind Hochtief (Essen) und die österreichische Strabag beteiligt.

Beide Konsortien haben sich im vergangenen Jahr für den Ausbau und 30-jährigen Erhalt der rund 40 Kilometer langen Strecke beworben. Entschieden hat sich die zuständige Autobahndirektion Südbayern für letztere Gruppe. Es war ein hauchdünner „Sieg“. Ein Verfahrensbeteiligter sprach von einer „Promille-Entscheidung“. Gemeint ist, dass beide Angebote praktisch die gleiche Qualität gehabt hätten.

„So etwas Knappes habe ich in meiner Karriere noch nicht erlebt“, sagte auch der Düsseldorfer Staranwalt Ralf Leinemann, der „A8 mobil“ vertritt, unserer Zeitung. Es ging dem Vernehmen nach um einen einzigen Punkt in der Ausschreibung. Hätte ihn die andere Seite gewonnen, dürfte sie bauen.

„A8 mobil“ hatte bereits vor Wochen Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Die Vergabekammer Südbayern musste daraufhin nachprüfen. Sie kam allerdings zum gleichen Ergebnis wie die Autobahndirektion. „A8 mobil“ ließ sich davon nicht beeindrucken. Nun trafen sich die Beteiligten erstmals vor Gericht. 15 Punkte führten Leinemann und seine Kollegen an, die sie beanstanden.

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Die zwei wichtigsten Einwände betreffen einmal die Entwässerungsplanung der Autobahn. Zum anderen geht es darum, ob eine wichtige Behelfsbrücke bei der Ausfahrt Zusmarshausen in den Planungen von „A8 mobil“ ausreichend berücksichtigt wurde.

Es zeichnete sich schnell ein stundenlanges, zähes Ringen vor Gericht ab. Stellungnahmen der einen Seite versuchte die andere nach allen Regeln der juristischen Kunst zu zerpflücken. Was eigentlich nach ziemlich trockener Verwaltungsmaterie klingt, entwickelte sich für die Zuhörer zu einem spannenden juristischen Duell. Was die Entwässerung betrifft, so wendete Rechtsanwalt Leinemann ein, sei die Gegenseite zu Unrecht mit der vollen Punktzahl bewertet worden. Die Rohre würden in einem Verfahren verlegt, die nicht den Ausschreibungskriterien entsprächen. Außerdem sei bis heute nicht klar, ob sie (im Mittelstreifen verlegt) auch problemlos gewartet werden könnten. Friedrich Hausmann und Alexander Herrmann, als Rechtsvertreter der beklagten Bundesrepublik Deutschland und der „A-Modell A 8“, konterten, dies sei sehr wohl geschehen. Es gebe einen speziellen Roboter, der dazu in der Lage sei.

Die Auseinandersetzung gewann an Schärfe. Maria Vavra, Vorsitzende Richterin des Vergabesenats am Oberlandesgericht, griff ein, drohte mit Unterbrechung. Die Gemüter waren hochgekocht. Zumal der Senat andeutete, dass er durchaus der Meinung sei, die Pläne der „A 8 mobil“ seien entgegen Ausführungen der Autobahndirektion und der Vergabekammer Südbayern weitgehend einwandfrei. Eine eigene Wertung will der Senat nicht vornehmen, so viel stellte Vavra klar.

Am Ende kam es zu keiner Entscheidung. Die Richterin vertagte das Urteil auf kommenden Donnerstag. Erst dann wird feststehen: Muss die Vergabe noch einmal neu bewertet werden? Dann würde sich der Ausbau, der bereits Anfang des Jahres starten sollte, weiter verzögern. Falls die Entscheidung aber vom Senat bestätigt wird, sollen die Arbeiten im Sommer beginnen.

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