Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Die Nebentätigkeiten in der Regierung Stoiber

13.08.2004

Die Nebentätigkeiten in der Regierung Stoiber

Ratlos: Bayerns Kultusministerin Monika Hohlmeier (CSU) und der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU).
Foto: DPA

München (dpa/lby) - Ein Minister ist immer im Dienst. Dieser Grundsatz macht es Politikern gelegentlich schwer, zwischen Amt und Parteiarbeit zu trennen. Wie die Regierung von Ministerpräsident Edmund Stoiber die Sache sieht, erläuterte Staatskanzleichef Erwin Huber (beide CSU) am Freitag in einem Bericht an den Landtag. Außerdem gab er einen Überblick über die Nebentätigkeitsgenehmigungen in den Ressorts:

"Es gehört ... zwingend zu den Aufgaben eines Ministeriums, sowohl im Bund wie in allen Ländern, seine fachlichen Vorstellungen den maßgeblichen Entscheidungsträgern in Parteien, Verbänden etc. zu präsentieren. Deshalb sind fachliche Unterlagen und Begleitung durch einen Mitarbeiter für alle Termine zulässig und auch notwendig. Ein Minister wird auf die Politik der Staatsregierung überall angesprochen, weil er bei jedem Termin auch als Minister auftritt. Der begleitende Mitarbeiter steht für alle dienstlichen Belange zur Verfügung, etwa zur Entgegennahme von Bürgeranliegen oder Kontakte zum Amt. Das sind dienstliche Aufgaben. ...

Eine von den Dienstpflichten zu trennende Nebentätigkeit liegt immer vor, wenn ein Mitarbeiter unmittelbar für parteipolitische Zwecke Aufgaben wahrnimmt. Dies betrifft die Unterstützung von Kabinettsmitgliedern bei ihren parteipolitischen Funktionen, also z.B. bei der Gestaltung parteipolitischer Papiere oder bei parteipolitischen Veranstaltungen ohne fachlichen Bezug zu den Aufgaben der Staatsregierung."

Für solche Zusatzaufgaben muss ein Beamter eine besondere Genehmigung beantragen. Nachfolgend der von Huber zusammengestellte Überblick über die Nebentätigkeitsgenehmigungen in den Ressorts:



Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.