Die Nebentätigkeiten in der Regierung Stoiber
München (dpa/lby) - Ein Minister ist immer im Dienst. Dieser Grundsatz macht es Politikern gelegentlich schwer, zwischen Amt und Parteiarbeit zu trennen. Wie die Regierung von Ministerpräsident Edmund Stoiber die Sache sieht, erläuterte Staatskanzleichef Erwin Huber (beide CSU) am Freitag in einem Bericht an den Landtag. Außerdem gab er einen Überblick über die Nebentätigkeitsgenehmigungen in den Ressorts:
"Es gehört ... zwingend zu den Aufgaben eines Ministeriums, sowohl im Bund wie in allen Ländern, seine fachlichen Vorstellungen den maßgeblichen Entscheidungsträgern in Parteien, Verbänden etc. zu präsentieren. Deshalb sind fachliche Unterlagen und Begleitung durch einen Mitarbeiter für alle Termine zulässig und auch notwendig. Ein Minister wird auf die Politik der Staatsregierung überall angesprochen, weil er bei jedem Termin auch als Minister auftritt. Der begleitende Mitarbeiter steht für alle dienstlichen Belange zur Verfügung, etwa zur Entgegennahme von Bürgeranliegen oder Kontakte zum Amt. Das sind dienstliche Aufgaben. ...
Eine von den Dienstpflichten zu trennende Nebentätigkeit liegt immer vor, wenn ein Mitarbeiter unmittelbar für parteipolitische Zwecke Aufgaben wahrnimmt. Dies betrifft die Unterstützung von Kabinettsmitgliedern bei ihren parteipolitischen Funktionen, also z.B. bei der Gestaltung parteipolitischer Papiere oder bei parteipolitischen Veranstaltungen ohne fachlichen Bezug zu den Aufgaben der Staatsregierung."
Für solche Zusatzaufgaben muss ein Beamter eine besondere Genehmigung beantragen. Nachfolgend der von Huber zusammengestellte Überblick über die Nebentätigkeitsgenehmigungen in den Ressorts:
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