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Prozess
22.11.2017

Die Wut der Witwe auf den NSU

Die Frau eines Mordopfers der Neonazis attackiert in einem emotionalen Plädoyer die Hauptangeklagte Beate Zschäpe. Und sie sagt: Wir werden dieses Land nicht verlassen

Wochenlang reisten Elif und Gamze Kubasik immer wieder zum NSU-Prozess nach München an, immer in der Erwartung, jetzt seien sie mit ihrem Plädoyer dran. Die eine ist die Witwe, die andere die Tochter von Mehmet Kubasik, der am 4. April 2006 in Dortmund ermordet wurde. Wochenlang aber mussten die Frauen unverrichteter Dinge wieder abreisen. Bis zu diesem Dienstag. Da endlich wartet Elif Kubasik hinter einem Tischpult, das Gerichtsdiener am frühen Nachmittag auf ihren Platz stellen.

Sie spricht laut ins Mikrofon, auf Türkisch. Ein Dolmetscher übersetzt Satz für Satz. „Die sollen nicht denken, dass wir dieses Land verlassen werden“, sagt sie an die Adresse der Täter und ihrer rechten Szene. Sie beschreibt das Leben mit ihrem Mann. Wie sie sich kennenlernten oder wie sie ihn als Vater erlebte. Dann sagt sie: „Heute ist es für mich nicht leicht, diese Leute zu sehen.“ Sie meint die fünf Angeklagten – Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“. „Besonders schwer ist es für mich, den Anblick dieser Frau auszuhalten“ – gemeint ist Zschäpe. Und dann, als sie über Zschäpes eigene Einlassungen im Prozess spricht, sagt sie sehr laut und heftig: „Ekelhaft, einfach ekelhaft.“ „Es war alles Lüge, was sie sagte.“ Und die Form ihrer Entschuldigung sei „verletzend“ gewesen: „Das war, als würde sie uns beleidigen.“

Dann übernimmt Anwalt Carsten Ilius, und gleich gibt es wieder Streit um Verfahrensfragen. Ilius wiederholt den Vorwurf des strukturellen Rassismus bei den Ermittlungsbehörden. Der habe den Blick auf die wirklichen Täter verstellt. Der Anwalt spricht von Anschlägen auf Flüchtlingseinrichtungen und zählt ungeklärte Fälle auf. Da stoppt ihn ein Verteidiger. Das habe nichts mit dem Verfahren zu tun, sagt Rechtsanwalt Wolfgang Stahl, einer der Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe. Niemand könne überprüfen, ob das mit diesen ungeklärten Fällen alles so stimme und ob es relevant sei. Doch Richter Manfred Götzl lässt den Nebenkläger weitermachen.

Am Morgen hatte zunächst noch einmal Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler das Wort, als Vertreter zweier Opferfamilien. Er geht Beate Zschäpe frontal an: „Was haben Sie eigentlich für Deutschland getan?“ Eines ihrer Opfer, eine von einer NSU-Bombe verletzte junge Frau, habe jedenfalls mehr aus ihrem Leben und mehr für das Land gemacht. Er meint die Tochter eines iranisch-stämmigen Kölner Geschäftsmannes, die bei einem Anschlag schwer verletzt wurde. Daimagüler hält Zschäpe aus dem Leben dieser Frau vor: Abi trotz schwerer Verletzungen, Medizinstudium, und jetzt, als Ärztin, rette sie jeden Tag im Krankenhaus Menschenleben.

Dann kündigt Daimagüler an, sich nunmehr dem Angeklagten E. zuzuwenden. Vorbei ist’s mit dem Frieden im Saal. Sofort meldet sich dessen Verteidiger zu Wort und protestiert. Er bezweifelt, dass Daimagüler zur Anklage seines Mandanten überhaupt etwas sagen dürfe. Es entspannt sich wieder eine dieser Debatten, wie sie seit Monaten das Verfahren bremsen und die immer wieder eskalieren – so auch jetzt. Rechtsanwältin Nicole Schneiders, eine Verteidigerin des mutmaßlichen Waffenbeschaffers Ralf Wohlleben, will möglichst schnell geklärt haben, wie weit die Nebenkläger in ihren Plädoyers gehen dürfen. Weil davon die meisten – rund 50 – noch bevorstehen, fügt sie provokant an: „Wehret den Anfängen.“

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Das regt einen der Nebenklage-Anwälte auf, Alexander Hoffmann. Er nennt Schneiders’ Bemerkung eine „Unverschämtheit“, denn Schneiders sei ja selber eine „ehemals aktive Neonazistin“. Es wird laut im Saal. Schneiders verlangt, die Bemerkung für den Nachweis einer Straftat, etwa Beleidigung, zu protokollieren.

Auch die Schlussphase im NSU-Prozess dürfte noch eine ganze Weile dauern. Christoph Lemmer, dpa

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