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Justiz
11.05.2018

Die langen Leiden der Polizistin Diana K.

Die Beamtin war dabei, als ihr Kollege Mathias Vieth in Augsburg erschossen wurde. Sie will Geld von den Mördern. Denn sie dürfte lebenslang psychische Probleme haben

Es bedarf keines Gutachters und keines Richters für die Gewissheit, dass dieses Erlebnis schrecklich war: Am 28. Oktober 2011 verfolgt die Polizistin Diana K., 36, mit ihrem Streifenpartner Mathias Vieth, 41, im Augsburger Stadtwald zwei Männer, die sich nicht kontrollieren lassen wollen und auf einem Motorrad flüchten. Mitten im Wald eröffnen die Täter das Feuer. Mathias Vieth stirbt, Diana K. überlebt leicht verletzt.

Mehr als sechs Jahre ist diese traumatische Nacht jetzt her. Doch Diana K. wird das Verbrechen nie vergessen können. Sie kämpft gegen psychische Qualen – und weiterhin juristisch gegen die beiden Mörder, die Brüder Rudolf Rebarczyk, 63, und Raimund Mayr, 65, aus Augsburg. Die Polizeibeamtin hat die beiden Männer auf 40000 Euro Schmerzensgeld und mögliche künftige Kosten verklagt. Doch der Zivilprozess zieht sich hin.

Am Mittwoch wurde nun das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen vorgestellt. Demnach wird die Streifenkollegin des ermordeten Polizisten voraussichtlich lebenslang mit psychischen Problemen zu kämpfen haben. Diana K. leide aufgrund der Gewalttat an einer chronischen posttraumatischen Belastungsstörung. Eine Besserung sei nicht zu erwarten.

Strittig ist in dem Verfahren insbesondere die Frage, ob die Beamtin einen pauschalen Anspruch auf Kosten hat, die möglicherweise durch die Krankheit künftig noch verursacht werden. Der Vorsitzende Richter Rudolf Weigell hat durchblicken lassen, dass er einen solchen Antrag rechtlich für unzulässig hält. Die jeweils zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder lehnen die Forderung ab. Sie haben die Gewalttat niemals zugegeben.

Eine Entscheidung will das Gericht am 6. Juni bekannt geben. Diana K.s Anwältin Marion Zech ist zuversichtlich, dass das Gericht im Sinne der Polizeibeamtin urteilt. „Die Klage wird mit Sicherheit nicht abgewiesen“, sagte die bekannte Opferanwältin Zech aufgrund des Gutachtens. Ob K. jemals eine Chance hat, an einen nennenswerten Betrag von den mittellosen Mördern zu kommen, ist fraglich. Anwältin Zech meint, ja. Vom Verdienst eines arbeitenden Häftlings könne ein Teil gepfändet werden. Und sollte einer der Männer seine Geschichte medial vermarkten, müsste er Honorare dafür an die Beamtin abtreten.

Rebarczyk und Mayr hatten in jener Nacht nach der Verfolgungsjagd mit Schnellfeuergewehren auf die Beamten geschossen. Die Polizisten hatten die Brüder wohl bei der Vorbereitung eines Raubüberfalls überrascht. Vieth starb im Kugelhagel.

Im Prozess hatte Diana K. geschildert, dass sie wegen des Verbrechens an einem Knalltrauma und Panikattacken leide. Nach der Tat war sie mehrfach krankgeschrieben, inzwischen wird sie im Innendienst der Polizei wieder eingesetzt. Im Streifendienst könne sie nie mehr arbeiten, sagte Anwältin Zech. (hogs, dpa)

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