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Luftreinhalteplan
29.01.2018

Diesel-Fahrverbot: Gericht verhandelt über Zwangsgeld gegen Bayern

Drohen Münchens Autofahrern Fahrverbote? Am Montag ist der Luftreinhaltungsplan des Freistaats Bayern Tagespunkt am Verwalltungsgericht München. Umwelthilfe beantragt Zwangsgeld.
Foto: Marcus Führer, dpa (Symbolfoto)

Das Verwaltungsgericht München schaut sich den Luftreinhalteplan des Freistaats Bayern für die Landeshauptstadt genauer an. Die Umwelthilfe pocht auf Durchsetzung von Fahrverboten.

Das Verwaltungsgericht München nimmt am Montag den Luftreinhalteplan des Freistaats Bayern für die Landeshauptstadt erneut unter die Lupe. Denn trotz einer Vorgabe des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sieht das Konzept keine Fahrverbote für Dieselautos als letztes Mittel vor. Die Deutsche Umwelthilfe hat deshalb ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro oder sogar Zwangshaft gegen Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) beantragt.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte den Freistaat verpflichtet, noch 2017 die Straßen aufzulisten, auf denen der Stickstoffdioxid-Grenzwert der EU überschritten wird, und außerdem ein Konzept für Fahrverbote vorzulegen. Aber der kürzlich veröffentlichte Luftreinhalteplan sieht weiterhin keine Fahrverbote vor. Sie wären nicht vollziehbar und würden den Verkehr nur auf andere Straßen verlagern, erklärten die Behörden. Ob kommunale Fahrverbote überhaupt zulässig sind, klärt ab 22. Februar das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Die Deutsche Umwelthilfe wirft dem Freistaat vor, er ignoriere weiterhin ein rechtskräftiges Gerichtsurteil, und klagt auf dessen Durchsetzung. Der Geschäftsführer des Vereins, Jürgen Resch, sagte dem Radiosender Antenne Bayern, möglicherweise könnte sich der Antrag auf Zwangshaft sogar gegen Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) richten. Im Prozess am Montag wird der Freistaat von einer Abteilungsleiterin des Umweltministeriums und der Regierung von Oberbayern vertreten.

Bayern musste 2017 bereits 4000 Euro Zwangsgeld bezahlen

Zuständig für die Luftreinhaltepläne in den Kommunen sind die Länder. Die DUH hatte gegen den Freistaat bereits im vergangenen Jahr ein Zwangsgeld in Höhe von 4000 Euro erwirkt.

Die EU hat für die Luft an Straßen eine Stickoxid-Belastung von 40 Mikrogramm im Jahresmittel als Höchstwert festgesetzt. Dieser Grenzwert wird in der Landshuter Allee und am Stachus überschritten. An der Landshuter Allee werden gut 40 Prozent der Stickoxide von Diesel-Autos verursacht. In der Stadt und im Landkreis München sind rund 390.000 Dieselautos zugelassen. Das sind mehr als 40 Prozent aller Autos.

Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) sagte, wenn Fahrverbote kämen, brauche es eine blaue Plakette: "Nur so kann verhindert werden, dass alle Autofahrer ausgesperrt werden."  (dpa/lby)

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