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Familie
31.01.2019

Doch keine Klage? Einigung bei bayerischem Familiengeld in Sicht

Das Familiengeld soll Eltern unterstützen.
Foto:  Frank Leonhardt, dpa (Symbol)

Neue Hoffnung für Bayerns Hartz-IV-Empfänger: Im Streit zwischen dem Freistaat und dem Bund über das bayerische Familiengeld könnte es bald eine Lösung geben.

Im Streit um das Familiengeld zwischen Bund und Freistaat zeichnet sich eine Einigung ab. "Wir verhandeln intensiv mit dem Bund. Eine Lösung scheint greifbar", sagte eine Sprecherin des Sozialministeriums am Donnerstag in München. Details wollte sie keine nennen, da die Einigung noch nicht in trockenen Tüchern sei.

Noch vor einer Woche hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erklärt, der seit Monaten bestehende Konflikt sei politisch nicht zu lösen und für Februar eine Klage gegen den Bund angekündigt.

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung sucht das SPD-geführte Bundessozialministerium in Berlin derzeit aber sehr wohl mit seinem bayerischen Pendant unter CSU-Führung nach einem Weg, damit auch Hartz-IV-Empfänger im Freistaat von dem seit August 2018 ausgezahlten Familiengeld profitieren können. Ein denkbarer Weg sei dabei eine konkrete Zweckzuordnung, welche sich von denen der Grundsicherung für Arbeit unterscheiden. Das Familiengeld umfasst monatlich 250 Euro pro Kind im Alter von 13 bis 36 Monaten. 

Familiengeld in Bayern: unterschiedliche Regelungen

In Bayern gelten derzeit aber zwei unterschiedliche Regelungen: Eltern, die von Hartz IV leben, bekommen im Normalfall kein zusätzliches Familiengeld. Außer sie wohnen in den sogenannten Optionskommunen - Ingolstadt, Schweinfurt, Erlangen und Kaufbeuren oder in den Landkreisen Würzburg, Ansbach, München, Miesbach, Günzburg und Oberallgäu. Denn hier hat der Bund keinen Zugriff auf die Höhe des ausgezahlten Hartz-IV-Satzes. (dpa)

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