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Königsbrunn
04.07.2017

Dönerproduzent klagt: Was tun bei Salmonellen im Fleisch?

Hoffentlich ist das Fleisch gut durch. Nur so ist gewährleistet, dass sich keine Salmonellen im Döner finden. (Symbolbild)
Foto: Peter Steffen, dpa

Ein Dönerproduzent aus Königsbrunn klagt gegen das Landratsamt, weil er bei Salmonellen das Fleisch nicht zurückrufen möchte. Das Urteil überrascht.

Was tun, wenn auf dem Dönerspieß Salmonellen gefunden werden? Mit dieser Frage hat sich am Dienstag das Augsburger Verwaltungsgericht beschäftigt und juristisches Neuland betreten. Das Landratsamt Augsburg war der Meinung, dass die Produzenten eine Rückrufaktion starten müssen, wenn bei einer Lebensmittelkontrolle Salmonellen im Fleisch gefunden werden. Laut Gericht ist das bei etwa einem bis drei Prozent der Proben der Fall.

Eine Firma aus Königsbrunn, die Dönerspieße produziert, klagte gegen diese Vorgabe. Deren Argumentation: Salmonellen sterben bei einer Temperatur von 60 Grad. Wird das Fleisch durchgegart, wäre also sogar ein befallener Spieß für die Gesundheit des Verbrauchers völlig unbedenklich. Und der Hinweis, dass das Fleisch nur durchgegart verwendet werden darf, steht auf jedem Etikett auf der Verpackung des Spießes. Nach Meinung der Firma dürfe man sich darauf verlassen, dass die Mitarbeiter der Dönerläden sich an diese Vorgabe halten. Eine Rückrufaktion wäre demnach unnötig.

Landratsamt wird wohl in Berufung gehen

Dieser Meinung schloss sich die Kammer um den Vorsitzenden Nikolaus Müller an. Die Firma darf sich demnach darauf verlassen, dass die Verkäufer nur vernünftig durchgegartes Fleisch an die Kunden herausgeben. „Wenn das Fleisch auf 60 Grad erhitzt wurde, gibt es keine Salmonellen mehr. Und jeder Kunde würde den Döner zurückgeben, wenn das Fleisch darauf nicht durch ist“, sagte Müller. Die Grundfrage, ob der Produzent Ware, die möglicherweise befallen ist, in jedem Fall zurücknehmen muss, ist damit beantwortet: Er muss es nicht.

Die juristische Auseinandersetzung ist allerdings noch nicht beendet. Das Gericht hat die Möglichkeit zur Berufung zugelassen, da es sich um die erste Entscheidung dieser Art handelt. Es ist davon auszugehen, dass das Landratsamt davon auch Gebrauch machen wird.

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