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Polizeiaufgabengesetz
10.09.2018

Drei Bundestagsparteien klagen gegen bayerisches Polizeigesetz

Auch aus der Bevölkerung gibt es Widerstand gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz.
Foto: Felix Hörhager, dpa (Archiv)

In Bayern läuft die Opposition im Landtag und darüber hinaus seit Monaten Sturm gegen das Polizeiaufgabengesetz. Nun kommen Linke, FDP und Grüne im Bundestag dazu.

Die Bundestagsabgeordneten von FDP, Linken und Grünen klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gemeinsam gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz. Durch dieses Gesetz würden "Menschen unter Generalverdacht gestellt", kritisierte die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt am Montag in Berlin.  Das sei der Grund, weshalb sich die drei Parteien zu dieser ungewöhnlichen "Allianz für den Rechtsstaat" zusammengetan hätten. Göring Eckardt erklärte, sie fühle sich durch das bayerische Gesetz an ihr Leben in der DDR erinnert. 

Söder zeigte sich "gelassen und überrascht"

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zeigte sich "gelassen und überrascht" über die parteiübergreifende Initiative. "Gelassen, weil wir fest überzeugt sind, dass das was wir vorgeschlagen haben, verfassungsgemäß ist", betonte er in München und verwies auf andere Bundesländer, die zumindest in Grundzügen das bayerische Gesetz kopieren würden. Überrascht sei er aber über die Kombination der Kläger. "FDP, Linkspartei und Grüne zusammen in einer förmlichen Antragsgemeinschaft?" Die Zusammenstellung der "humoresken Truppe" zeige eine hemmungslose Orientierungslosigkeit.

Der Vorsitzende der Linksfraktion, Dietmar Bartsch, sprach von der "Schaffung einer umfassenden Kontrollkompetenz, wie es sie seit 1945 nicht gegeben hat". FDP-Fraktionschef Christian Lindner nannte das Gesetz einen "Angriff auf die Freiheit". Die Trennung von Polizei und Geheimdiensten müsse erhalten bleiben, "wir brauchen keine Geheimpolizei", betonte Lindner.

Auch in unserem Podcast "Bayern-Versteher" widmen wir uns dem umstrittenen Gesetz. Hier können Sie reinhören:

Die CSU-Staatsregierung hatte die Befugnisse der bayerischen Polizei mit der umstrittenen Gesetzesänderung zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit erweitert. Anders als bisher darf die Polizei nicht mehr erst einschreiten, wenn Ermittler konkrete Indizien für eine geplante Straftat haben. Stattdessen genügt jetzt ganz allgemein eine "drohende Gefahr".

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Grüne, SPD und FDP in Bayern hatten Verfassungsklage eingereicht

Zuvor hatten bereits Grüne, SPD und FDP in Bayern Verfassungsklage eingereicht. FDP-Landtagsspitzenkandidat Martin Hagen machte eine Nachbesserung des Gesetzes zur Bedingung für eine mögliche Koalition mit der CSU - allerdings ist bisher zweifelhaft, ob der FDP bei der Landtagswahl am 14. Oktober der Wiedereinzug ins Münchner Maximilianeum gelingt. (dpa/lby)

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