Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. E-Mobilität: Sünden auf dem E-Scooter: Diese Strafen drohen

E-Mobilität
07.08.2019

Sünden auf dem E-Scooter: Diese Strafen drohen

Für E-Scooter- und Autofahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte.
Foto: Robert Günther, dpa (Symbol)

Immer öfter kommt es im Straßenverkehr zu Unfällen mit E-Scootern. Die Polizei erklärt, welche Bußgelder drohen, wenn man sich nicht an die Regeln hält.

Augsburg bei Nacht, nach ein paar Gläsern Rotwein: Eigentlich möchte man nur noch nach Hause. Das Taxi ist zu teuer, die Tram fährt nicht mehr. Direkt um die Ecke aber steht ein Leih-E-Scooter. Perfekt, um den schnellen Heimweg anzutreten. Doch ist das Fahren auf Tretrollern in alkoholisiertem Zustand überhaupt erlaubt?

In München zum Beispiel kam es seit Mitte Juni zu 22 Unfällen mit E-Scootern. Insgesamt zwölf Personen wurden dabei verletzt, berichtet Werner Kraus vom zuständigen Polizeipräsidium. "Davon waren neun leichtverletzt und drei schwerverletzt."

Deutlich höher ist die Zahl der Personen, die betrunken mit dem E-Scooter durch München gefahren sind: "Insgesamt gab es 418 Trunkenheitsfahrten", sagt der Polizeisprecher unserer Redaktion. Mit 1,7 Promille war vor wenigen Tagen erst ein junger Mann auf dem Elektro-Tretroller durch die Landeshauptstadt gefahren. Mit zu viel Alkohol im Blut kurvte der 18-Jährige zusammen mit Freunden durch das nächtliche München. Seine Fahrt endete in einer Polizeikontrolle - und mit einer Strafanzeige.

Gibt es eine Promillegrenze beim Fahren mit den E-Scootern?

Tatsächlich gelten für Elektro-Roller-Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Heißt also, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid in Höhe von meist 500 Euro. Dazu kommen ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats und zwei Punkte in Flensburg.

Eine Straftat begehen Roller-Fahrer immer dann, wenn sie mit mindestens 1,1 Promille im Blut unterwegs sind. Allerdings genügen bereits 0,3 Promille, sobald der Fahrer etwa an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, erklärt Siegfried Hartmann vom Präsidium Schwaben Nord. Im schlimmsten Fall droht der Führerscheinentzug. Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit dürfen unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

Die dennoch steigenden Unfallzahlen hätten allerdings deutlich gemacht, dass die derzeit geltenden Promillegrenzen analog zu Autofahrern nicht reichen, findet SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. Er fordert deshalb eine generell geltende Null-Promille-Grenze. Ebenso setzt sich die Polizei-Gewerkschaft für schärfere Vorschriften ein.

Für Augsburg gibt es mit Blick auf Trunkenheit am Scooter-Lenker laut Polizeisprecher Siegfried Hartmann übrigens keine genauen Zahlen: "Eine Statistik wird hier nicht geführt, aber diese Fälle sind in Augsburg und Umgebung bislang zumindest sehr überschaubar."

Ist eine Fahrerlaubnis nötig, um E-Tretroller benutzen zu dürfen?

Nein. Der Fahrer benötigt weder Mofa-Prüfbescheinigung noch den klassischen Führerschein. Allerdings muss man mindestens 14 Jahre alt sein, um das Fahrzeug benutzen zu dürfen, erklärt Siegfried Hartmann. Werden Kinder auf E-Scootern erwischt, müssten die Fahrzeughalter - in der Regel also die Eltern - mit einer Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit rechnen. "Hier sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld zwischen 90 und 135 Euro vor." Außerdem kassieren die Verantwortlichen einen Punkt im Verkehrseignungsregister von Flensburg.

Wie viele Personen dürfen auf einem Roller fahren?

Jedes Fahrzeug ist nur für eine Person zugelassen. Daher sei es verboten, eine zweite Person auf dem Roller zu transportieren, erklärt Siegfried Hartmann vom Präsidium Schwaben Nord. An dieser Regelung ändert sich auch dann nichts, wenn man zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würde. Bei jedem Verstoß droht ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro.

Wer zahlt, wenn es zu einem Unfall kommt?

Wie alle Fahrzeuge müssen auch E-Scooter versichert werden. "Bei einem Verkehrsunfall mit Fremdschaden zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers", sagt Polizeisprecher Hartmann. Mit einer aufgeklebten Plakette wird die Versicherung am Roller nachgewiesen. Bei grob fahrlässigem Verhalten - etwa bei Alkoholeinfluss - kann es aber zu Regressansprüchen durch die Versicherung kommen.

Wo ist es erlaubt, mit den E-Scootern zu fahren?

Laut Polizei dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur auf Radwegen und Fahrradstraßen rollen. Fehlen diese, dürfen Scooter-Fahrer auf die Straße ausweichen. "Falls das Befahren eines Fußgängerbereichs nicht durch Verkehrszeichen freigegeben ist", erläutert Siegfried Hartmann, "droht ein Bußgeld zwischen 15 und 30 Euro". Ein Helm ist keine Pflicht. Allerdings raten Polizei und auch ADAC dazu, sich mit einem Helm vor den Folgen eines Unfalls zu schützen. (AZ/dpa)

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.