EU-Ausschuss hebt Immunität von Monika Hohlmeier auf
Die Immunität von der bayerischen Europaabgeordneten Monika Hohlmeier ist aufgehoben worden. Warum die Staatsanwaltschaft gegen sie ermittelt.
Weil die Europaabgeordnete Monika Hohlmeier (CSU) beim Einparken ein anderes Auto touchiert und sich dann möglicherweise unerlaubt vom Unfallort entfernt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft in Coburg ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet.
Immunität von Monika Hohlmeier aufgehoben - was passiert ist
Aus diesem Grund wurde im Europäischen Parlament auch die Immunität der oberpfälzer CSU-Abgeordneten aufgehoben. Sowohl ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Coburg als auch Hohlmeier selbst bestätigten den Vorgang auf Anfrage unserer Redaktion.
Laut Hohlmeier liegt der Vorfall selbst bereits einige Monate zurück. Sie sei mit einer Entzündung im Gehörgang auf dem Weg zu einem Ohrenarzt gewesen und habe versucht, in eine enge Parklücke zu kommen. Dass sie dabei mit ihrem Auto ein anderes Fahrzeug touchiert habe, habe sie nicht bemerkt. Als sie davon erfahren habe, so Hohlmeier, habe sie sich sofort mit der Eigentümerin des Fahrzeugs in Verbindung gesetzt und den Schaden in Höhe von 241,88 Euro beglichen.
Monika Hohlmeier hat selbst um Aufhebung der Immunität gebeten
Irgendwelche Gründe, an der Darstellung der Frau zu zweifeln, habe sie nicht, sagte Hohlmeier. „Die Dame war sehr freundlich und höflich, wir haben uns sofort gut verstanden.“ Sie habe ihr gegenüber betont, keinen Kontakt bemerkt zu haben, sich dennoch entschuldigt und das Geld in Höhe des Kostenvoranschlags einer Werkstatt privat überwiesen. „Zwischen uns gibt es keinen Dissens“, sagte Hohlmeier.
Von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft habe sie erst Monate später erfahren. Um das Verfahren nicht weiter zu verzögern, habe sie im Europaparlament auf eine Anhörung zur Aufhebung ihrer Immunität verzichtet.
Hohlmeier: „Ich habe das Parlament und den zuständigen Ausschuss gebeten, die Aufhebung sofort zu veranlassen, um der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit zu geben, das Verfahren ohne Verzögerung sofort bearbeiten zu können. Nach deutschem Recht muss hier die Staatsanwaltschaft aus öffentlichem Interesse von Amts wegen ermitteln. Auch, wenn der Schaden noch so klein ist.“
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