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  3. Nichtraucherschutzgesetz: Ein Jahr Rauchverbot in Bayern: "Es hat sich eingespielt"

Nichtraucherschutzgesetz
01.08.2011

Ein Jahr Rauchverbot in Bayern: "Es hat sich eingespielt"

Rauchen-Verboten: Seit einem Jahr gilt in Bayern Deutschlands strengster Nichtraucherschutz.
Foto: dpa

Seit genau einem Jahr darf in Bayerns Lokalen und Festzelten nicht mehr geraucht werden. Die Bilanz fällt allerdings gemischt aus.

Die Leute müssen wirklich wütend sein. Bis heute bekommt Sebastian Frankenberger nach eigener Aussage Beschimpfungen bis hin zu Morddrohungen. Der ÖDP-Politiker hatte in Bayern den Volksentscheid initiiert, der vor einem Jahr in einem strikten Rauchverbot für die Gastronomie mündete. Seit dem 1. August 2010 darf in Bayerns Kneipen, Wirtshäusern und Festzelten nicht mehr geraucht werden, die Wirte müssen ihre Gäste zum Qualmen vor die Türe schicken.

Die Meinungen darüber, wie gut das klappt, gehen auseinander. "Es ist gut angenommen worden, vor allem in Speisewirtschaften", sagt die Sprecherin des Münchner Kreisverwaltungsreferats, Daniela Schlegel. Die Probleme bei der Umsetzung des Rauchverbots hielten sich "sehr in Grenzen". Bei Verstößen muss der Wirt bis zu 1000 Euro Ordnungsgeld zahlen. Auf dem Münchner Oktoberfest bauen die Wirte heuer erstmals extra Balkone an und richten überdachte Freiflächen für ihre Rauchergäste ein.

"Es hat sich größtenteils eingespielt. Es gibt nur wenige schwarze Schafe", glaubt auch Frankenberger. "Das Nichtrauchen wird immer mehr das Normale in der Gesellschaft." Er fordert: "Wir brauchen eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland, am besten für ganz Europa."

Franz Bergmüller, Wirt und Landesvorsitzender des Vereins zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK), hält das strenge Nichtraucherschutzgesetz für überflüssig. "Was sollte das Rauchverbot bezwecken? Ist der Zigarettenkonsum zurückgegangen?" Familien mit Kindern hätten schon früher rauchfrei in Kneipen gehen können. "In Speisegaststätten war es schon vor dem Volksentscheid kein Problem." Es sei schon lange nicht mehr üblich, beim Essen zu rauchen. "In der getränkeorientierten Gastronomie haben wir erhebliche Probleme - von Umsatzverlusten bis zu Geschäftsaufgaben."

Auf dem Land werde mancherorts einfach weiter geraucht, sagt Bergmüller. "Es ist dasselbe wie mit Geschwindigkeitsbeschränkungen: Wenn man das flächendeckend kontrollieren würde, könnte man viel mehr erwischen." In eher städtischen Gebieten werde das Rauchverbot hingegen "aufgrund von Denunziantentum" weitgehend durchgesetzt. Folge seien schwarze Vereinslokale und private Treffs. "Die Schafkopf- und Kartenspielrunden verlegen sich in den privaten Bereich. Das ist schade für die bayerische Wirtshauskultur!"

Nach fast fünf Jahren Streit um den Nichtraucherschutz hatte in Bayern im Juli 2010 das Volk entschieden. Die CSU-Staatsregierung hatte schon Anfang 2008 versucht, ein strenges Rauchverbot einzuführen, dieses aber nach Protesten und Stimmenverlusten schnell wieder gelockert.

Vor allem auf die Gesundheit der Gastronomie-Beschäftigten, aber auch der Gäste hat das Rauchverbot positive Wirkung, sagen die Ärzte. "Man weiß aus den Erfahrungen aus anderen Ländern, wo ein umfassendes Rauchverbot ausgesprochen wurde, dass sich der Gesundheitszustand der Gastronomiebeschäftigten gebessert und die Zahl der Herz- Kreislauferkrankungen verringert hat", sagt der Vorsitzende des Ärztlichen Arbeitskreises Rauchen und Gesundheit, Friedrich Wiebel. "Das gilt interessanterweise auch für die rauchenden Angestellten." Diese begrüßten inzwischen "unisono" das Rauchverbot, da sie unter vielstündigem Aufenthalt im Tabakrauch gelitten hätten.

Auch Raucherclubs in Bayern verboten

Da das neue Gesetz Raucherclubs ausschließt, bei denen die Wirte ihre Kneipen kurzerhand zu privaten Treffs erklären, verfiel mancher auf andere pfiffige Ideen. Im "Nikotin-Theater" von Memmingen lud der Kneipier seine Gäste zum "Experimentaltheater" ein: "Wir spielen das Leben in einer Raucherkneipe! Wie es früher einmal war." Obwohl das Gesetz nicht für künstlerische Darbietungen gilt, verbot das Amtsgericht das allabendlich gut besuchte Stück, in dem Raucher zu Schauspielern avancierten.

Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied ebenfalls vergangene Woche, dass das Rauchverbot in Bayern auch für Raucherclubs gilt. In der am Freitag veröffentlichten Entscheidung vom Donnerstag heißt es zur Begründung, das Volksbegehren zum Gesundheitsschutzgesetz habe gerade auch das Schlupfloch der Rauchervereine schließen wollen. Damit folgte das Verwaltungsgericht der Rechtssprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

Zahlreiche andere Prozesse wurden ebenfalls geführt. Allein den Bayerischen Verfassungsgerichtshof beschäftigte das Gesetz im vergangenen Jahr gleich mehrfach. Nach dem Urteil der obersten bayerischen Richter bleibt das Rauchen in einer Zigarren-Lounge in Nürnberg verboten. Ein Wasserpfeifen-Café in München darf Shishas aber anbieten - solange sie nur mit getrockneten Früchten und nicht mit Tabak gefüllt sind.

Auch Bergmüller kämpft vor Gericht weiter, er will nun nach Karlsruhe ziehen. Eine Klage hat er dort schon eingereicht, und auch die Frage der Raucherclubs gehört aus seiner Sicht höchstrichterlich geklärt. "Das fechten wir durch bis zum Bundesverfassungsgericht."  lby

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