Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Nichtraucherschutz: Ein rauchfreies Bayern dank Inspektor Gast

Nichtraucherschutz
07.05.2011

Ein rauchfreies Bayern dank Inspektor Gast

Bayerns Kneipen und Gaststätten sind größtenteils rauchfrei. Das ergab eine Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ).
Foto: dpa

Seit August 2010 gilt das absolute Rauchverbot in bayerischen Gaststätten. Die meisten Wirte halten sich daran. Und das hat einen Grund.

Dem strikten Nichtrauchergesetz ist es zu verdanken. Und die Wirte im Freistaat ziehen kräftig mit: Bayerns Kneipen und Gaststätten größtenteils rauchfrei. Spitzenreiter ist die Landeshauptstadt München. Hier verbieten die Besitzer von 95 Prozent aller gastronomischen Betriebe den blauen Dunst. Zu diesem Ergebnis kam eine Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ). Doch so glänzend wie in Bayern sind die Werte nicht überall. Im gesamtdeutschen Raum wird in mehr als 80 Prozent der knapp 3000 untersuchten Kneipen und Bars trotz Nichtraucherschutzgesetz gequalmt. Die meisten Verstöße wurden in der Rheinmetropole Düsseldorf geahndet.

Frank-Ulrich John, Pressesprecher des bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes weiß, warum die Wirte im Freistaat so kooperationsbereit sind: "Die Diskussion über das Rauchverbot in Bayern wird schon seit Jahren geführt. Nach vielen Umentscheidungen, der Installation von Lüftungsanlagen, die dann doch für unbrauchbar erklärt wurden und der Phase der Raucherclubs waren viele Wirte genervt." Wegen ihrer eigenen Planungssicherheit wollten Gaststättenbetreiber nur noch ein klares Ja oder Nein." Zu viel Geld hatten sie da schon für teure Entlüftungsanlagen und Kartenlesegeräte, die Zugang zu den Rauchernclubs verschafften, verschwendet. Im Sommer 2010 kam dann das endgültige Aus für die Kippen in Kneipen: Die Ausnahmen für Raucherclubs in Bayern wurden komplett aufgehoben. Und seitdem halte sich der Großteil der Gastronomen auch daran. Lediglich bei den Wirten kleinerer, auf den reinen Getränkekonsum beschränkter Eckkneipen fehle teilweise die Akzeptanz, sagt John. Denn für sie gehe das Rauchverbot eindeutig mit einem Verlustgeschäft einher.

Auch im Landkreis Augsburg sind es immer wieder die kleinen Kneipen, die Probleme machten. Im Großen und Ganzen aber ist man im Landratsamt Augsburg, der für die Einhaltung des Nichtraucherschutzes zuständige Behörde mit dem Verhalten der Wirte zufrieden. Ulrich Domler, Lebensmittelüberwachungsbeamter beim Landratsamt nennt Zahlen: "Das ist bei uns kaum ein Thema. Die vergangenen vier Monate des Laufenden Jahres hatten wir nur fünf Mal Probleme wegen eines Verstoßes."Viele Verstöße allerdings würden gar nicht aufgedeckt ohne Domlers heimliche Helfer, die ihn über Qualm im Bierglas informieren. Und die sitzen oft mitten im Geschehen. Domler ist überzeugt: "Die besten Kontrolleure sind die Gäste." 

Manchmal, so sagt Domler, versuchten sich die Wirte auch mit einer geschlossenen Gesellschaft aus der verqualmten Misere zu retten. Doch solche Ausreden lassen Domler und seine Kollegen nicht gelten. Als eine geschlossene Gesellschaft könne man maximal eine Familienfeier bezeichnen. Alles, was darüber hinausgeht, akzeptiert Domler nicht. In der Regel seien die Gaststättenbetreiber aber einsichtig.  Ein gastronomischer Betrieb, gegen den einmal ein Verwarnung ausgesprochen oder ein Bußgeld verhängt wurde, achte in der Regel darauf, dass es nicht zu einem erneuten Verstoß komme. Doch so einsichtig sind nicht alle. Ein aktueller Fall im südlichen Landkreis Augsburg, ruft die Kontrolleure immer wieder auf den Plan. Immer wieder lässt der Kneipenwirt in Königsbrunn seine Gäste qualmen. Doch dann sorgen Domler und seine Kollegen für klare Luft und verhängen, wie in anderen Fällen auch, Bußgelder. Einen einheitlichen Bußgeldkatalog gebe es allerdings nicht, sagt Domler. Ausschlaggebend seien immer die Größe der Lokalität, die Anzahl der rauchenden Gäste und vor allem, ob der Wirt ein Wiederholungstäter sei. Laufende Verstöße können bis zum Strafbefehl oder dem Entzug der Konzession führen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.