Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Ammersee: Eine Schule kämpft ums Überleben

Ammersee
15.02.2018

Eine Schule kämpft ums Überleben

Eltern, Schüler und Mitarbeiter der Sudbury-Schule treffen sich immer noch regelmäßig.
Foto: Julian Leitenstorfer

An der Sudbury-Schule entscheidet jedes Kind selbst, was es lernen will. Aber ist das genug? Die Behörden haben Zweifel - und schließen das Haus. Doch Eltern und Schüler wehren sich.

Seit eineinhalb Jahren ist es ruhig im Gebäude der Sudbury-Schule am Ammersee. Die Rollläden sind meistens heruntergelassen. Vor den Sommerferien im Jahr 2016 wurde die freie Schule in Ludenhausen (Kreis Landsberg) geschlossen. Die Regierung von Oberbayern hat ihr die Genehmigung entzogen, weil ihr der Nachweis fehlte, dass die 45 Kinder zwischen fünf und 18 Jahren dort das lernen, was sie lernen sollen. Das nämlich, was im bayerischen Lehrplan steht. Nach dem Sudbury-Konzept entscheidet jedes Kind selbst, was und wie es lernen möchte. Feste Klassen, einen Stundenplan und verpflichtende Prüfungen gibt es nicht. Die Stimme eines Schülers zählt genauso viel wie die des Lehrers.

„Für viele Eltern und vor allem für viele Schüler war die Schließung eine Katastrophe“, sagte Sudbury-Sprecherin Simone Kosog nach der Entscheidung unserer Zeitung. „Manche unserer Schüler konnten hier zum ersten Mal entspannt lernen.“ Zehn Eltern weigerten sich im Jahr nach der Schließung, ihr Kind auf eine andere Schule zu schicken. Doch in Bayern besteht für jedes Kind bis zwölf Jahre Schulpflicht. Folglich verhängte das Landratsamt Landsberg am Lech Bußgelder. Heute widersetzt sich nach Angaben der Behörde nur noch ein Schüler der Schulpflicht, seine Eltern haben Beschwerde gegen das einmalige Bußgeld über 150 Euro eingelegt.

An eine Regelschule wollen viele Schüler nicht mehr

Viele der früheren Sudbury-Schüler lernen heute an der Montessori-Schule Kaufering. Eine Regelschule kommt für die meisten von ihnen nicht (mehr) in Frage. Manche hatten es dort schon einmal versucht, berichten von Kopf- und Bauchschmerzen, psychischen Problemen im notenbasierten System der Regelschule. Die zwölfjährige Chiara zum Beispiel sagte nach der Schließung ihrer Wunsch-Schule: „Laufen und Sprechen haben wir ja auch einfach so gelernt. Warum sollte es mit Mathe anders sein? In der Regelschule wird alles so kompliziert gemacht.“

Wenn es um die Rechtmäßigkeit der Schließung geht, wird es schnell ideologisch: Die staatliche Seite kommt zu dem Schluss, dass die Sudbury-Schule nicht die Mindeststandards des bayerischen Lehrplans vermittelt. Lerninhalte und Ausbildungsstand der Schüler wurden demnach nicht dokumentiert, eine von der Regierung geforderte Leistungsprüfung sei nicht durchgeführt worden. Man habe Gespräche über eine etwaige Wiederaufnahme des Schulbetriebs geführt, heißt es aus einem Bericht des Kultusministeriums vom Dezember. Die Sudbury-Vertreter schrieben ein neues Konzeptpapier. Doch darin „war es nach wie vor der alleinigen Entscheidungshoheit der Schülerinnen und Schüler vorbehalten, ob und in welchem Umfang sie sich Bildung aneignen“. Keine Grundlage für eine neue Genehmigung also.

Im Moment findet im Haus der Sudbury-Schule kein Unterricht statt.
Foto: Thorsten Jordan

Genau diese selbstbestimmte Bildung sei doch die wichtigste Säule ihrer Schule, argumentieren die Sudbury-Vertreter dagegen. In einer Petition an den Landtag schreiben sie: „Privatschulen müssen den Regelschulen gleichwertig, aber keineswegs gleichartig sein.“ Trotz der wachsenden Bewegung weltweit sowie in Deutschland „verhindert der Freistaat Bayern demokratische Schulen“.

Lesen Sie dazu auch

Der Landtag will auf das Gerichtsurteil zur Sudbury-Schule warten

Eigentlich war jetzt eine Diskussion im Bildungsausschuss des Landtags auf der Tagesordnung, sie wurde jedoch gleich vertagt. Noch steht ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) aus, vor dem die Schulfamilie die Wiedereröffnung einklagen will. Vorübergehend hatte das Gericht der Regierung von Oberbayern recht gegeben. Der Träger der Schule, der Verein Sudbury München, habe nicht glaubhaft gemacht, dass die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen. Das Gericht signalisierte zudem, dass die Klage auch im Hauptverfahren nur geringe Erfolgsaussichten hat.

Für die Schüler und Eltern ist die Verzögerung ein Problem. Den Erhalt ihres Schulhauses und ihre Rettungsversuche finanzieren sie vor allem über Spenden. Alexander Wiedemann, selbst Vater und Sudbury-Anhänger, war im Bildungsausschuss dabei: „Je länger sich das ganze Verfahren nach hinten verschiebt, desto schwerer wird es für uns, finanziell zu überleben“, sagt er. Der Zusammenhalt in der Schulgemeinschaft sei aber weiter stark. Wiedemann ist sicher: „Viele Schüler würden sofort wiederkommen.“

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.