Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Mittelfranken: Eltern erschlagen: 24-Jährige muss lebenslang in Haft

Mittelfranken
27.07.2020

Eltern erschlagen: 24-Jährige muss lebenslang in Haft

Dezember 2017: Polizisten und Mitarbeiter der Spurensicherung auf dem Anwesen des ermordeten Ehepaars in Schnaittach. Hier hatte ein Mann mit einem Hammer seine Eltern getötet.
Foto: Daniel Karmann, dpa (Archiv)

In Schnaittach bei Nürnberg hat ein Mann im Dezember 2017 seine Eltern mit einem Hammer erschlagen. Heute könnte ein Urteil gegen seine Lebensgefährtin gefällt werden.

Wegen der Anstiftung zum Mord an ihren Schwiegereltern in spe muss eine 24-Jährige eine lebenslange Haftstrafe verbüßen. In dem neu aufgerollten Prozess verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth die Angeklagte am Montag erneut zur Höchststrafe. Ihr Mann sitzt wegen Mordes schon lebenslang in Haft.

Eltern mit Hammer erschlagen: Doppelmord von Schnaittach erneut vor Gericht

Der Mann hatte im Dezember 2017 seine Eltern in Schnaittach bei Nürnberg mit einem Zimmermannshammer erschlagen und die Leichen zusammen mit seiner Verlobten eingemauert. Kurz danach meldeten sie die Eltern bei der Polizei vermisst, einen Tag später heirateten sie.

Nach Ansicht der Richter hatte die Frau den Informatiker zu der Tat angestiftet, weil sie ihn für sich allein haben wollte und die Eltern im Weg waren. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil gegen die Frau später jedoch aufgehoben, weil dieses nicht ausreichend auf mögliche strafmildernde Gründe eingegangen sei.

Im Revisionsprozess forderte die Verteidigung elf Jahre Haft für die Frau, weil sie zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen hatte. Die Staatsanwaltschaft beantragte erneut lebenslang. (dpa/lby)

Lesen Sie dazu auch:

Doppelmord: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Eltern mit Hammer erschlagen: Paar muss lebenslang in Haft

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.