Eltern mit Hammer erschlagen: Paar muss lebenslang in Haft
In Schnaittach bei Nürnberg hat ein Paar die Eltern des Mannes erschlagen und ihre Leichen anschließend im Haus eingemauert. Nun sind die Urteile gefallen.
Wegen der Ermordung der Eltern des Mannes muss ein Paar aus dem mittelfränkischen Schnaittach (Landkreis Nürnberger Land) lebenslang hinter Gitter. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den 26-jährigen Informatiker und seine drei Jahre jüngere Frau am Donnerstag zu jeweils lebenslanger Freiheitsstrafe. Die Leichen der Opfer hatte die Polizei einige Wochen nach der Tat eingemauert in einem Nebenraum im Anwesen der Eltern entdeckt.
Doppelmord in Schnaittach: Eltern erschlagen und eingemauert
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Sohn in der Nacht auf den 14. Dezember 2017 seine im Bett liegende 66-jährige Mutter mit einem Zimmermannshammer erschlagen hatte. Danach tötete er auch seinen 70 Jahre alten Vater mit dem Hammer.
Die gelernte Kinderpflegerin war nach Überzeugung des Gerichts zwar in der Tatnacht nicht im Haus der Eltern des Mannes. Jedoch handelten die beiden Angeklagten nach Ansicht des Gerichts gemeinschaftlich, auch wenn die Frau nicht unmittelbar an der Ausführung der Bluttat beteiligt gewesen sei.
Schnaittach: Angeklagte zwang ihren Verlobten, seine Eltern zu ermorden
Sie habe ihren Mann zu der Tat angestiftet, weil sie eine Heirat und ihren Einzug in das Haus seiner Eltern davon abhängig gemacht habe, "dass die Eltern nicht mehr da" seien, sagte Vorsitzende Richterin Barbara Richter-Zeininger. Mit dieser Drohung habe die Angeklagte ihren Verlobten gezwungen, seine Eltern zu ermorden, weil sie den 26-Jährigen "für sich allein haben wollte".
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten zusätzlich gefordert, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und für ihn die Sicherungsverwahrung anzuordnen. Dem folgte das Gericht nicht.
Die Verteidigung hatte verlangt, die Angeklagten von der Mordanklage freizusprechen und allenfalls gegen den Angeklagten eine befristete Freiheitsstrafe wegen Totschlags zu verhängen. Für eine Tatbeteiligung der Frau gebe es keine Beweise, hatte Verteidiger Alexander Seifert in seinem Plädoyer gesagt. Ob die Anwälte oder die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen, sagten sie zunächst nicht. (dpa)
Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.