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  3. Epfach: 18 Jahre nach dem Verbrechen: Natalies Mörder will in Freiheit

Epfach
06.03.2014

18 Jahre nach dem Verbrechen: Natalies Mörder will in Freiheit

Ein Bild an der Gedenkstätte erinnert an die getötete Natalie.
Foto: Sibylle Seidl-Cesare (Archiv)

Armin S. hat vor 18 Jahren die siebenjährige Natalie aus Epfach umgebracht. Jetzt will er das Gefängnis vorzeitig verlassen und auf Bewährung frei kommen.

Der Mörder der kleinen Natalie Astner aus Epfach (Kreis Landsberg) will vorzeitig aus dem Gefängnis freikommen. Armin S., der in Rheinland-Pfalz in Haft sitzt, hat beantragt, seine Reststrafe zur Bewährung auszusetzen.

Der Antrag liegt momentan bei der Augsburger Staatsanwaltschaft. Ob S. tatsächlich freikommt, entscheidet aber letztlich die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Koblenz, wie ein Sprecher auf Nachfrage bestätigte.

1997: Lebenslänglich für Armin S.

Armin S. war im Dezember 1997 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, das Augsburger Schwurgericht hatte damals eine „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt. Dadurch ist die Prüfung auf Haftentlassung erst nach 18, und nicht bereits nach 15 Jahren möglich.

Der damals 27-jährige S. hatte die siebenjährige Natalie im September 1996 auf dem Schulweg entführt, auf einem Parkplatz missbraucht und bewusstlos geschlagen, bevor er sie lebendig bei Epfach in den Lech warf. Erst nach zwei Tagen wurde die Leiche des Kindes entdeckt.

Er wurde schon einmal vorzeitig entlassen

Armin S. war bereits einen Tag nach der Tat festgenommen worden. Der Kfz-Elektriker war kein unbeschriebenes Blatt: Wegen sexuellen Missbrauchs hatte er bereits drei Jahre im Gefängnis gesessen, war aber vorzeitig entlassen worden. Gutachter waren damals zu dem Schluss gekommen, dass er keine Gefahr mehr darstellt.

Nach der Tat entbrannte deshalb in Medien und Politik eine heftige Debatte, wann und unter welchen Umständen Sexualstraftäter vorzeitig entlassen werden können. Im Januar 1998 trat als direkte Folge das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten in Kraft, das im Mai 2011 vom Bundesverfassungsgericht in Teilen wieder gekippt wurde.

Die Nachricht, dass Armin S. aus dem Gefängnis freikommen möchte, macht die Mutter der kleinen Natalie fassungslos. „Vor dem Tag haben wir schon immer Angst gehabt“, sagt Christine Astner. Sie sei vor allem bestürzt, dass ihre Familie und auch ihre Anwältin Marion Zech nicht über den Antrag informiert wurden, – und hofft nun, dass „er trotzdem noch 20 Jahre in Haft bleibt“.

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