Er wollte Franziska-Mörder töten: 32-Jähriger muss in Psychiatrie
Ein Häftling wollte den Mörder von Franziska töten. Innere Stimmen hätten ihm das befohlen. Vor Gericht wurde er nun verurteilt. Allerdings muss er keine Freiheitsstrafe absitzen.
Der Fall war für das Landgericht Augsburg letztlich eindeutig: Wegen Schizophrenie ist der 32-Jährige, der versucht hatte, den Franziska-Mörder Stefan B. umzubringen, schuldunfähig. Stimmen hätten dem Mann vor gut einem Jahr in der JVA Kaisheim befohlen, Stefan B. „wegzumachen, zu zerstückeln, zu zerfleischen“.
Diesen Wahnvorstellungen war er schließlich am 13. Januar 2015 nachgekommen und hatte dem Mörder der zwölfjährigen Franziska aus Möckenlohe insgesamt 24 mal eine Schere in Kopf, Gesicht und Oberkörper gerammt. Es war die erklärte Absicht des 32-Jährigen gewesen, den Mithäftling zu töten, und er hatte erst von ihm abgelassen, als er dachte, der andere könnte diesen Angriff nicht überleben. Stefan B. aber hatte bei der Attacke lediglich ein paar oberflächliche Schnittwunden erlitten.
Das Landgericht sprach den Angeklagten am Montag nun des versuchten Mordes schuldig. Allerdings muss er keine Freiheitsstrafe absitzen, sondern wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Zum einen, um die Allgemeinheit zu schützen, da er nach wie vor als gefährlich gilt. Zum anderen, um eine Therapie zu machen. Sowohl die Schizophrenie, als auch eine Abhängigkeit von verschiedenen Drogen sollen behandelt werden. Das Urteil ist rechtskräftig. Ein Fall für die Psychiatrie
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