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Justiz
20.04.2017

Ermittlungen gegen 92-jährige KZ-Helferin

Über 70 Jahre haben viele frühere Nazis unbehelligt ihr bürgerliches Leben geführt. Das hat sich geändert

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt gegen eine 92 Jahre alte Frau aus dem Chiemgau als ehemalige Helferin im Konzentrationslager Stutthof. „Es geht um eine Tätigkeit im Bereich des KZs“, sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Florian Weinzierl, am Mittwoch. Es gehe um den Verdacht der Beihilfe zum Mord.

Die Frau soll Nachrichtenhelferin gewesen sein. Die gebürtige Danzigerin sei als Telefonistin in das bei Danzig liegende KZ abkommandiert worden. „Das war nicht freiwillig“, zitieren Medien die Frau. Weinzierl sagte, welche Aufgabe die Frau genau hatte, müsse noch ermittelt werden. „Wir müssen erst mal schauen, was die tatsächliche Tätigkeit war und wie sie ausgestaltet war“, sagte Weinzierl. Es gebe keinen Anhaltspunkt, dass die Frau unmittelbar an der Selektion von Gefangenen beteiligt gewesen sei. „Aber das hindert nicht die nähere Prüfung einer strafrechtlichen Relevanz.“

Die Frau blieb auf freiem Fuß. Es gebe derzeit keinen Haftgrund. Die Ermittlungen seien in einem sehr frühen Stadium und würden voraussichtlich „nicht zeitnah“ abgeschlossen. Der Justizsprecher rechnet aber damit, dass in drei bis vier Monaten eine neue Einschätzung möglich sei. „Dann kann man vielleicht eine Bewertung vornehmen.“

Im KZ Stutthof starben mehr als 60000 Menschen. Die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg hatte den Fall nach München abgegeben. Die Juristen, die Vorarbeit für staatsanwaltliche NS-Ermittlungen in ganz Deutschland leisten, hatten sich nach der Verurteilung des Ex-Wachmannes John Demjanjuk 2011 nochmals systematisch Verbrechen in KZs und Vernichtungslagern vorgenommen. Das Landgericht München hatte Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28000 Menschen in Sobibor verurteilt, obwohl er nicht direkt an ihrer Tötung mitgewirkt hatte. Das Urteil, das wegen Demjanjuks Tod nicht rechtskräftig wurde, war als neue Wende in der Rechtsprechung gewertet worden. Es folgten Verfahren gegen andere Wachmänner, etwa den 95-jährigen Oskar Gröning und den gleichaltrigen Reinhold Hanning. Allein 2016 leitete Ludwigsburg 30 neue Vorermittlungsverfahren ein und gab sie zumeist an die zuständigen Staatsanwaltschaften ab. Viele der früheren Nazi-Helfer sind allerdings tot – oder nicht verhandlungsfähig, wie eine ehemalige Funkerin aus Auschwitz. Sie war wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 260000 Juden angeklagt. Doch sie war schon 2016 zu gebrechlich für einen Prozess. (dpa)

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