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28.12.2018

Ermittlungen gegen CSU-Politiker

Abgeordneter unter Verdacht

Die Staatsanwaltschaft München I führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen CSU-Bundestagsabgeordneten. Ermittelt werde unter anderem „wegen des Verdachts der Körperverletzung zum Nachteil seiner Ehefrau“, erklärte ein Sprecher auf Anfrage dieser Redaktion. Der Sprecher betonte, dass derzeit offen sei, „ob sich der Verdacht bestätigt beziehungsweise bestätigen lässt“. Der Bundestag ist den Angaben zufolge bereits informiert. „Der Beschuldigte hat derzeit die Möglichkeit, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern, eine Stellungnahme ist bisher noch nicht eingegangen“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Da nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich aufgrund einer etwaigen Stellungnahme weitere Ermittlungsansätze ergeben, könnten derzeit weitere Einzelheiten nicht mitgeteilt werden.

Der Sprecher bestätigte Informationen dieser Zeitung, wonach der Immunitätsausschuss des Bundestages mit der Angelegenheit befasst ist. „Zutreffend ist, dass die Staatsanwaltschaften vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens das jeweils betroffene Parlament einbinden müssen“, hieß es. Dieser Umstand lasse jedoch keinen Rückschluss auf das Ergebnis der Ermittlungen beziehungsweise das „Gewicht“ des Anfangsverdachts zu.

Der Verdächtigte genießt als Bundestagsabgeordneter Immunität. Diese wurde den Angaben zufolge noch nicht aufgehoben. Das Verfahren läuft wie folgt ab: Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird dem Bundestag mitgeteilt, danach müssen die Ermittler 48 Stunden abwarten. Mit Ablauf dieser Frist greife die vom Bundestag im Voraus erteilte Genehmigung zur Durchführung von Ermittlungen. Erst wenn die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen zu dem Ergebnis eines ausreichenden Verdachts käme, würde eine Aufhebung der Immunität beantragt werden. Der Verdächtigte wollte sich am Donnerstagabend nicht zu den Vorwürfen äußern.

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