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Mindestlohn
31.10.2017

Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohn-Verstößen nehmen zu

Auch in Bayern verstoßen immer wieder Arbeitgeber gegen den Mindestlohn.
Foto: Jens Wolf, dpa (Symbolbild)

Nicht jeder Arbeitgeber in Bayern zahl den Mindestlohn. Daher wurden allein im ersten Halbjahr 2017 381 Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter Mindestlöhne ist in Bayern um knapp die Hälfte gestiegen. Das geht aus der Halbjahresbilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit hervor. Im ersten Halbjahr 2017 leiteten die Hauptzollverwaltungen im Freistaat (Augsburg, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim, Schweinfurt) 381 Verfahren ein. Das sind 124 mehr als im Vorjahreszeitraum.

Mindestlohn wird verstärkt kontrolliert

Die Zunahme erklärt sich vor allem dadurch, dass auch die Zahl der Kontrollen gestiegen ist: Die bayerischen Zollbeamten führten 1739 Kontrollen mehr durch als im Vorjahreshalbjahr. "Wir kontrollieren verdachtsunabhängig", sagte eine Sprecherin des Münchner Hauptzollamts. "Ergibt sich aus einer Kontrolle ein Verdacht, wird daraus ein Ermittlungsverfahren."

Sie ergänzte: "Wir können mehr kontrollieren, weil wir mehr Leute zur Verfügung haben." Für die Mindestlohnkontrollen sieht der Zoll seit 2015 bundesweit 1600 neue Stellen vor. In München arbeiten etwa 110 Beamte in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Nach und nach sollen es mehr werden, denn die Aufstockung ist noch nicht abgeschlossen.

Der Zoll kontrolliert verstärkt das Baugewerbe, das Hotel- und Gaststättengewerbe, da dort besonders häufig gegen den Mindestlohn verstoßen wird. In Deutschland galt seit 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Seit 1. Januar 2017 müssen die Arbeitgeber 8,84 Euro zahlen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Nachzahlungen und Bußgeldern rechnen. dpa, lby

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