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Justiz
10.01.2018

Erol Sander akzeptiert Strafe

Erol Sander, 49, will sein Umfeld schützen. Deshalb habe er die Strafe akzeptiert.
Foto: dpa

Wegen Drogenbesitz muss der Schauspieler 25000 Euro zahlen. Er willigt ein – ein Schuldeingeständnis sieht er darin aber nicht

Die Vorwürfe gegen TV-Star Erol Sander („Mordkommission Istanbul“) gibt es seit vergangenem Sommer. Es geht um den illegalen Besitz und den Konsum von Drogen. Gestern nun hat Sander über seinen Anwalt erklären lassen, dass er einen Strafbefehl vom Amtsgericht München akzeptiert hat. Das sei aber kein Schuldeingeständnis, teilte der Anwalt des Schauspielers mit.

Den Strafbefehl mit einer Geldstrafe von rund 25000 Euro wegen Marihuana-Besitz in nicht geringer Menge habe er aus Rücksicht auf seine Familie und sein privates Umfeld akzeptiert, um eine monatelange öffentliche Berichterstattung über die Verhandlung zu vermeiden. Er habe weder Drogen konsumiert noch besessen. Die von der Staatsanwaltschaft München I veranlassten Haar-, Blut- und Urinproben hätten keinerlei Nachweis für einen Drogenkonsum erbracht. Die Staatsanwaltschaft erklärte dagegen, dass der Strafbefehlsantrag auf Beweisangebote wie Zeugen, Sachverständige und Gutachten gestützt sei. Nach Erörterung der Beweislage mit seinen beiden Strafverteidigern habe man Sander angeboten, dass die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehlsantrag erhebt, um ihm wegen seiner Prominenz ein besonders belastendes öffentliches Gerichtsverfahren zu ersparen. Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren im deutschen Recht, wodurch bei geringfügigen Delikten ein langwieriger Gerichtsprozess vermieden werden soll.

Die Ermittlungen gegen Sander hatte seine Noch-Ehefrau Caroline Goddet im Juni 2017 mit einer Anzeige wegen illegalen Drogenbesitzes und -konsums sowie einer Anzeige wegen angeblicher Anwendung häuslicher Gewalt angestrengt. Das Ermittlungsverfahren wegen häuslicher Gewalt wurde laut Staatsanwaltschaft München inzwischen eingestellt. Sander und Goddet lassen sich gerade scheiden. (dpa)

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