Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Ratgeber: Erste Hilfe in Corona-Zeiten: Was tun im Notfall?

Ratgeber
23.12.2020

Erste Hilfe in Corona-Zeiten: Was tun im Notfall?

Ersthelfer sollen sich in einem Notfall nicht selbst in Gefahr bringen. Das gilt auch in Zeiten einer Pandemie – insbesondere auch in Bezug auf eine mögliche Ansteckung mit dem Coronavirus.
Foto: Martin Schutt, dpa

Erste Hilfe zu leisten ist in Zeiten der Corona-Pandemie offenbar keine Selbstverständlichkeit mehr. Ein Sanitäter aus Buchloe erklärt, worauf Helfer achten sollten.

Aus Sorge vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus ist die Erste-Hilfe-Bereitschaft in der Bevölkerung gesunken. Das stellte der Bundesverband für Patienten- und Versicherteninteressen „Das Patientenforum“ fest, der zugleich aufruft, auch in Pandemie-Zeiten bei Notfällen Erste-Hilfe- und Wiederbelebungsmaßnahmen durchzuführen.

Ansteckungsgefahr: Kann man trotz Coronavirus einfach Erste Hilfe leisten?

Philipp Willmann kennt solche akuten Situationen. Der 23-jährige Buchloer ist Notfallsanitäter und seit einem Jahr Erste-Hilfe-Ausbilder bei ADAC gelbhilft. Willmann weiß: Bei Lebensgefahr können die ersten Minuten entscheiden. „So ist es wichtig, dass Ersthelfer zum Beispiel lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen.“ Ohne Reanimation sinke, statistisch betrachtet, die Überlebenswahrscheinlichkeit pro Minute um zehn Prozent. Der schnelle Beginn mit Wiederbelebungsmaßnahmen kann für die Betroffenen also über Leben und Tod entscheiden. Doch man muss wissen, was man tut.

Experte Willmann hat Rat, wie man sich verhalten soll, wenn man als Ersthelfer an einen Unfallort kommt. Einfach weiterzufahren sei in keinem Fall eine Alternative, sagt er. Zumindest müsse ein Notruf abgesetzt werden, sonst mache man sich strafbar. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt in Sachen Erste Hilfe klare Vorgaben: „Jeder und jede muss im Rahmen der Zumutbarkeit und ohne erhebliche eigene Gefährdung Erste Hilfe leisten“, heißt es da.

In Corona-Zeiten gelten besondere Regeln für die Erste Hilfe

In Corona-Zeiten gelten jedoch noch einmal besondere Regeln. Fachleute empfehlen bei Personen, die reanimiert werden müssen, auf eine Mund-zu-Mund- beziehungsweise Mund-zu-Nase-Beatmung zu verzichten, um sich selbst vor einer Infektion zu schützen. So macht der Deutsche Rat für Wiederbelebung deutlich, dass „Ersthelfer primär eine Herzdruckmassage durchführen sollen“. Die Notwendigkeit einer Atemspende in dieser Situation sei, so der Rat, „zunächst nachrangig anzusehen“.

Nach Absetzen des Notrufs sollte ein Ersthelfer bei einer bewusstlosen und nicht atmenden Person also ununterbrochen eine Herzdruckmassage durchführen, bis professionelle Helfer eintreffen. Allein dies führe laut Experten zu einer Verdoppelung bis Verdreifachung des Überlebens der vom Herz-Kreislaufstillstand betroffenen Menschen. Denn: In Deutschland würden nach wie vor pro Jahr mehr als 70000 Menschen an den Folgen eines Herz-Kreislaufstillstands außerhalb eines Krankenhauses sterben.

Die Durchführung einer sogenannten Atemspende sollte laut Verordnung daher immer auch „situationsbezogen sorgfältig“ abgewogen werden. Der Buchloer Notfallsanitäter Philipp Willmann sagt: „Auf Mund-zu-Mund kann verzichtet werden, zum Beispiel bei fremden Personen in der Öffentlichkeit.“

Erste Hilfe in Corona-Zeiten: Bei Reanimation auf Mund- und Nasen-Schutz achten

An erster Stelle stehe immer die Sicherheit desjenigen, der hilft. Selbstverständlich sollte der Ersthelfer einen Mund-Nasen-Schutz tragen, und – wenn möglich – auch der Mindestabstand von eineinhalb Metern wahren. Um Ersthelfer vor Aerosolen zu schützen, lautet bei einer Reanimation schließlich die offizielle Empfehlung, „Mund und Nase mit einem luftdurchlässigen Tuch zu bedecken“, erklärt Willmann.

Der Notfallsanitäter sagt im Übrigen auch, dass die meisten Reanimationen außerhalb von Krankenhäusern nicht im Straßenverkehr, sondern in einem ganz anderen Bereich stattfinden: zu Hause. Es sind mehr als 60 Prozent.

Lesen Sie dazu auch:  Winterausflug in die Berge? Naturschützer warnen vor Gefahren für Mensch und Tier

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.