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Allgäu
24.01.2017

Es gibt neue Zweifel am Liftprojekt am Riedberger Horn

Über das Riedberger Horn bei Balderschwang wird längst bundesweit berichtet.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

Ein Gutachten belegt laut Alpenschutzkommission CIPRA, dass Oberallgäuer Ratsbeschlüsse rechtswidrig sind. Landrat weist Kritik zurück und spricht von Stimmungsmache.

Die Gegner des umstrittenen Liftprojekts am Riedberger Horn haben erhebliche Zweifel, dass im Gemeinderat der Oberallgäuer Gemeinde Obermaiselstein alles nach Recht und Gesetz abgelaufen ist. Nach einem Gutachten des Regensburger Rechtsprofessors Gerrit Manssen sind die Beschlüsse zur Erschließung des Skigebiets Grasgehren unwirksam. Begründung: Der Bürgermeister und vier Gemeinderäte, die an der Betreibergesellschaft „Grasgehrenlift Otto Schmid OHG“ beteiligt sind, hätten an den Beratungen und Beschlussfassungen zum Teilflächennutzungsplan nicht mitwirken dürfen. Dies ergebe sich aus einer Bestimmung der Gemeindeordnung, die „Vettern-“ oder „Spezl-Wirtschaft“ verhindern soll.

Natur- und Umweltschützer wollen, wie mehrfach berichtet, die geplante Lifttrasse am Riedberger Horn verhindern, weil sie durch einen streng geschützten Bereich verlaufen soll. Würde das Projekt genehmigt, so die Befürchtung, würde ein Präzedenzfall geschaffen und der Schutz der Alpen insgesamt in Frage gestellt. Die Gemeinden Obermaiselstein und Balderschwang dagegen erhoffen sich vom Projekt wichtige Impulse für den Wintertourismus.

Das Rechtsgutachten kommt von den Gegnern des Projekts. Es wurde im Auftrag der „Gesellschaft für ökologische Forschung“ erstellt und am Montag in München von der deutschen Vertretung der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA vorgelegt. Es bezieht sich ausschließlich auf Beschlüsse der Gemeinderäte in Obermaiselstein und Balderschwang, nicht aber auf die Bürgerentscheide zu den Ratsbegehren.

Riedberger Horn: Projekt unter Korruptionsverdacht gestellt

Die Beschlussfassung in Balderschwang sei demnach nicht zu beanstanden, weil dort nur ein Gemeinderat Mitglied der Betreibergesellschaft sei. Er hätte zwar nicht mitwirken dürfen, aber der Beschluss wäre auch ohne ihn gefasst worden. Anders in Obermaiselstein. Dort seien fünf der neun Gemeinderäte Gesellschafter der OHG und fielen somit unter das Mitwirkungsverbot. Rechtsfolge laut Professor Manssen: „Der Gemeinderat war und ist nicht beschlussfähig, da nicht mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen darf.“

Im Landtag kündigten am Montag SPD und Grüne an, auf eine rechtliche Überprüfung zu drängen. SPD-Umweltpolitiker Florian von Brunn hat den Verdacht, „dass hier möglicherweise eine tendenziöse Rechtsauslegung, wenn nicht sogar eine unzulässige Einflussnahme stattgefunden hat“. Ludwig Hartmann, Chef der Grünen im Landtag, geht noch weiter. Er stellte am Montag das Projekt insgesamt unter Korruptionsverdacht: Die Ereignisse im Oberallgäu seien „nicht weit weg von den Ereignissen in Regensburg“. Dort kam, wie berichtet, jüngst der Oberbürgermeister in Untersuchungshaft – jedoch unter ganz anderen Umständen.

Neuerliche Stimmungsmache gegen das Liftprojekt?

Gelassen auf das CIPRA-Gutachten reagierte am Montag der Oberallgäuer Landrat Anton Klotz (CSU): „Die Vorwürfe sind nicht neu. Aber wir werden das Ganze natürlich überprüfen.“ Bereits im Dezember war von Projektgegnern erstmals Kritik an den Ratsbeschlüssen laut geworden. In der Sache habe sich seitdem nichts geändert, betont Klotz: „Die Kommunalaufsicht am Landratsamt ist auch jetzt nicht der Auffassung, dass Ratsbeschlüsse rechtswidrig gefasst wurden.“ Denn zum einen würden die an der Liftgesellschaft beteiligten Gemeinderäte keinen unmittelbaren Vorteil durch die Beschlüsse erlangen. Zum anderen seien sie nicht vertretungsberechtigt, übten also keine geschäftsführende Funktion in der Lift-OHG aus. „Beides wären laut Kommunalrecht Kriterien für einen Ausschluss – und beides liegt nicht vor.“

Dass sich nach Zustandekommen des Liftprojektes ein „mittelbarer Vorteil“ für die beteiligten Ratsmitglieder ergeben dürfte, ist laut Rechtsauffassung des Landratsamtes zu vernachlässigen. Klotz, der die aktuellen Vorwürfe für eine neuerliche Stimmungsmache gegen das Liftprojekt hält, sieht keinen Grund, auf das Gutachten zu reagieren – zumal die kritisierten Beschlüsse für das weitere Verfahren ohne Belang seien.

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