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Kreis Eichstätt
12.04.2018

Etikettenschwindel: Wirt schenkt Gästen falschen Schnaps aus

In Ingolstadt musste sich ein Wirt aus dem Landkreis Eichstätt vor dem Landgericht verantworten, weil er Alkoholika falsch deklariert hat.
Foto: Patrick Seeger, dpa (Symbolbild)

Ein Etikettenschwindel hinter der Theke brachte den Wirt einer fragwürdigen Lokalität aus dem Landkreis Eichstätt vor Gericht.

Wer sich nach einer ausgedehnteren Radltour durch das immerschöne Altmühltal des Abends irgendwo einen kräftigenden Schweinsbraten einverleibt, kann dieses entschleunigende Genusswerk mit einem die Bekömmlichkeit fördernden Schnaps vervollkommnen. Zum Beispiel mit einem Obstbrand. Ein ehrliches Vergnügen, gerade dann, wenn der Hochprozentige vor Ort gemacht ist.

Es ist fraglich, ob schnapselnde Gäste merken würden, wenn man ihnen unter einem falschen Wapperl etwas Regionales serviert, der Trunk allerdings gar nicht selbstgemacht, sondern von irgendwo eingekauft wurde. Fraglos ist allerdings, dass das „vorsätzliche Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die irreführende Informationen enthalten“, Ärger mit der Justiz bedeutet.

Mann aus dem Landkreis Eichstätt ist kein Unbekannter

Zumindest dann, wenn der Etikettenschwindel von der Behörde bei einer Routinekontrolle aufgedeckt wird. Weshalb sich nun ein 40-Jähriger aus dem Landkreis Eichstätt vor dem Landgericht verantworten musste. Er war am Amtsgericht in dieser Angelegenheit im November bereits zu einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro verurteilt worden, hatte allerdings Berufung eingelegt. Er war der Meinung, die Strafe sei zu hoch. Die Staatsanwaltschaft war gegenteiliger Ansicht.

So kam man am Donnerstag erneut vor dem Landgericht Ingolstadt zusammen, wo der Richter recht schnell durchblicken ließ, dass er das Urteil aus erster Instanz wohl kaum abmildern würde. Letztlich zog der gerichtserfahrene Mann die Berufung zurück, die Staatsanwaltschaft folgte und die Sache ist nun rechtskräftig.

Nun könnte man auf den Schrecken einen heben – allerdings ist das juristische Ungemach für die Vertreter der fragwürdigen Lokalität noch nicht vorbei. Am Freitag muss der Seniorchef vor die Berufungskammer. Ihm wird vorgeworfen, dass vor etwa zwei Jahren der Zapfhahn in der Schankstube mit unappetitlichen Rückständen verunreinigt war. Auch ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht. Der Mann wurde bereits verurteilt, bestreitet aber seine Verantwortung.

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