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  3. Prozess in Augsburg: Ex-Geschäftsführer des Festspielhaus Füssen verurteilt

Prozess in Augsburg
14.01.2019

Ex-Geschäftsführer des Festspielhaus Füssen verurteilt

Seit der Eröffnung des Festspielhauses Füssen gab es dort bereits drei Insolvenzverfahren.
Foto: Ralf Lienert

Weil er die Insolvenz des Füssener Festspielhauses verschleppt hat, ist der 72-jährige ehemalige Geschäftsführer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Lange Zeit hat der heute 72-Jährige in Blickweite zu Schloss Neuschwanstein an einem Luftschloss gebaut. Obwohl die Zahlen längst dagegen sprachen und das Geld an allen Ecken und Enden fehlte, gab der Geschäftsführer des Füssener Festspielhauses den Glauben an das Prestige-Objekt am Ufer des Forggensees nicht auf.

Ab 2015 sah er sich und das Musiktheater auf einem guten Weg – mit den Veranstaltungen, die dort stattfanden und mit dem Musical über den „Märchenkönig“ König Ludwig II, das wieder Geld in die Kassen spülen sollte. Doch seine Hoffnung, das Haus doch noch zu retten, es zu verkaufen, zerplatzte. Im September 2016 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Es ist in der Geschichte des seit zwei Jahrzehnten bestehenden Hauses das insgesamt dritte.

Am Montag wurde der ehemalige Geschäftsführer zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt. Weil er zwei Jahre lang Waren und Dienstleistungen gekauft hatte, die er nicht zahlen konnte. Weil er keine Bilanzen aufgestellt hatte und trotz der prekären Situation keinen Insolvenzantrag gestellt hatte.

Ehemaliger Geschäftsführer verzichtete auf ein eigenes Gehalt

„Ja, ich gebe das zu“, begann der 72 Jahre alte Mann seine Aussage in der Verhandlung. Er habe Buch geführt, aber die Bilanzen nicht abgegeben und er habe die Insolvenz nicht rechtzeitig – sprich, schon 2014 – gemeldet. „Aber ich möchte auch die Hintergründe aufzeigen.“ Er sprach mit fester Stimme weiter. Gehälter und Löhne habe er immer bezahlt, Lastschriften mit privatem Vermögen beglichen – und unterm Strich so fünf Millionen Euro aus eigener Tasche draufgelegt. Sogar auf ein eigenes Gehalt habe er verzichtet. Er habe verzweifelt versucht, das Blatt zu wenden, aber ein Theater sei nicht leicht zu führen. „Ich war ständig in Verhandlungen mit Käufern“, sagte er. Er habe sogar drei Interessenten an der Hand gehabt. Doch dann kam alles anders.

Ohne sein Wissen trafen sich die Gesellschafter, setzten ihn als Geschäftsführer ab, den Posten übernahm sein Neffe – all das geschah Kraft der Unterschrift seines Bruders, der ebenfalls Gesellschafter war. Seine Stimme bricht: „Er war krank. Dement.“ Der Bruder sei ausgenutzt worden, und ihn, den Geschäftsführer, zu entmachten und den Verkauf voranzutreiben. Er glaubt, dass sein Neffe auf einen Interessenten hereinfiel, der das Musiktheater billig kaufen wollte. Vor der Insolvenz habe der Verkaufswert bei zehn Millionen Euro gelegen, danach sei er auf sechs Millionen gesunken.

Festspielhaus Füssen: Betrugs- und Bankrottvorwürfe wurden fallengelassen

Das Festspielhaus wurde inzwischen verkauft, alle Schulden beglichen. „Es ist kein endgültiger Schaden entstanden“, sagte Richter Julian Küffer. Das sei ein Sonderfall bei einer Insolvenz. In einem nicht-öffentlichen Vorgespräch einigten sich Richter, Schöffen, Staatsanwalt und Verteidiger deshalb darauf, die Betrugs- und Bankrottvorwürfe fallen zu lassen.

Seit 2017 ist der nun Verurteilte auch privat insolvent. „Alles ist weg. Ich habe nichts mehr“, sagte er, sein Kinn zitterte, er rang um Fassung. Schon bei der Polizei legte er alles offen, wie auch an diesem Tag vor Gericht. „Es muss honoriert werden, wenn jemand Tacheles redet“, sagte Richter Küffer bei der Urteilsverkündung. Dennoch sei der bisher Unbescholtene „über’s Ziel hinausgeschossen“.

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