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  3. Bayern: Extremismus in der Polizei: Wie soll der Staat Verfassungstreue prüfen?

Bayern
14.10.2020

Extremismus in der Polizei: Wie soll der Staat Verfassungstreue prüfen?

Bayern will mit der Regelanfrage ein altes Instrument wieder einführen, um gegen Extremismus in der Polizei vorzugehen.
Foto: Boris Roessler, dpa

Als Reaktion auf rechtsextremistische Netzwerke bei der Polizei soll eine Regelanfrage zur Verfassungstreue in Bayern wieder eingeführt werden. Geht das zu weit?

Bayern will die Verfassungstreue von Polizeianwärtern ab 2021 wieder mit einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz überprüfen. Hintergrund sind Verdachtsfälle von Extremismus innerhalb der Behörde. Neben viel Zustimmung wird auch Kritik laut.

Regelanfrage bei der Polizei: Datenschutzbeauftragter äußert Kritik

Bayerns Datenschutzbeauftragter Thomas Petri weist darauf hin, dass der Verfassungsschutz über sensible Daten verfüge, die in der Regel nicht durch Rechtsprechung überprüft worden seien. Petri bezweifelt die Verhältnismäßigkeit: "Nach meinem Dafürhalten betrifft die Regelanfrage das Persönlichkeitsrecht und die freie Berufswahl der Anwärter. Ein solcher Grundrechtseingriff muss gerechtfertigt sein."

Polizeianwärter würden auf Widerruf und später auf Probe angestellt. Darüber hinaus unterschreibe jeder eine Erklärung zur Verfassungstreue. Noch dazu gebe es eine Abfrage auf strafrechtliche Verurteilungen sowie den Rückgriff auf polizeiinterne Datenbanken. Zudem sei bei den jüngsten Fällen unklar, ob extremistische Neigungen von Beginn an bestanden oder sich erst im Laufe entwickelt haben.

Extremismus: Polizeigewerkschaften für Regelanfrage bei der Polizei

Positiver stehen die Polizeigewerkschaften der Regelanfrage gegenüber. Peter Pytlik, stellvertretender Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Bayern, meint: "Wir sehen die Absicht, die Regelanfrage einzuführen, als sinnvolles Instrument, um sichergehen zu können, dass bei den Polizeianwärtern extremistische Gesinnungen nicht vorhanden sind." Die GdP in Bayern befürwortet gar eine bundesweite Einführung. Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Jürgen Köhnlein, begrüßt die Regelanfrage bei Polizeianwärtern ebenfalls. "Menschen mit extremistischen Ansichten haben bei der bayerischen Polizei nichts zu suchen", sagt er.

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Im Landtag sprechen sich alle Fraktionen für die Maßnahme aus, die Grünen allerdings nur unter Bedingungen. Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze sagte unserer Redaktion am Dienstag: "Eine Regelanfrage kann höchstens ein Instrument in einem Maßnahmenpaket sein, ist aber kein Allheilmittel. Es braucht definitiv eine Studie zum Extremismus in der Polizei."

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14.10.2020

"Bayerns Datenschutzbeauftragter Thomas Petri weist darauf hin, dass der Verfassungsschutz über sensible Daten verfüge, die in der Regel nicht durch Rechtsprechung überprüft worden seien. "

Das ist der springende Punkt. Es würden evtl. einzelene Anwärter mit Berufsverbot bedacht, ohne dass auch nur ansatzweise mit rechtsstaatlichen Mitteln geprüft würde. Zudem ist das BfV eine Behörde unter der Aufsicht des Innenministeriums. Das ist alles andere als Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit. Das wäre so, als ob die Polizei gleich das Urteil für einen gefassten Tatverdächtigen sprechen würde.