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Fall Mollath
09.12.2019

Markwort will Verantwortung im Fall Mollath klären

Gustl Mollath.
Foto: Peter Kneffel, dpa (Archiv)

Sieben Jahre lang war Gustl Mollath zu unrecht in der Psychiatrie eingesperrt. Wer dafür die Verantwortung trägt, will ein FDP-Mann klären.

Der Justizskandal um das Psychiatrieopfer Gustl Mollath hat ein parlamentarisches Nachspiel. Bayerns Staatsregierung soll nach dem Willen des FDP-Landtagsabgeordneten Helmut Markwort Auskunft geben, ob jemand für die 670.000 Euro an Ausgleichszahlungen zur Verantwortung gezogen wird - und wer letztlich dafür aufkommen muss.

Markwort hat eine entsprechende schriftliche Anfrage an die Staatsregierung eingereicht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Wenn der Freistaat Bayern die Kosten trage, heiße das im Klartext, dass die bayerischen Steuerzahler diesen Betrag zu entrichten hätten. "In einem Rechtsstaat sollte allerdings der Verursacher für den angerichteten Schaden haften", schreibt Markwort.

Freistaat Bayern einigt sich mit Gustl Mollath

Mitte November hatte sich der Freistaat nach jahrelangem Ringen mit Mollath gütlich, aber "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" auf eine Zahlung von 600.000 Euro geeinigt. Bereits zwei Jahre zuvor hatte Bayern die gesetzliche Entschädigung von 25 Euro pro Tag entzogener Freiheit bezahlt - insgesamt 70.000 Euro. Basis der vielfach höheren Einigung war ein Vergleichsvorschlag des Landgerichts München I.

Mit seiner Anfrage fordert Markwort Aufklärung, ob in dem Fall nun gegen Vertreter der Justiz, Gutachter und Anstaltsleiter sowie gegen aufsichtsführende Mitglieder der Staatsregierung vorgegangen werde. Sie hätten sich "wohl erhebliche Rechtsverletzungen" zu Schulden kommen lassen. Der FDP-Abgeordnete will wissen, ob die Handelnden für die Kosten des Verfahrens und der Abgeltung haften sollen. Er verlangt zudem Auskunft, ob strafrechtliche Ermittlungen gegen mögliche Verursacher des Justizskandals erfolgen.

2747 Tage war Mollath in der Psychiatrie untergebracht

Der Landtag soll neben der Gesetzgebung auch die Staatsregierung und die Verwaltung kontrollieren. Abgeordnete haben dazu unter anderem das Recht, schriftliche Anfragen an die Regierung einzureichen. Diese müssen binnen vier Wochen schriftlich beantwortet werden.

Mollaths Fall hatte mit einer tiefgreifenden juristischen Auseinandersetzung zwischen ihm und seiner Frau begonnen. Er war insgesamt 2747 Tage in der Psychiatrie untergebracht - zu Unrecht. (dpa)

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