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25.01.2004

Faltlhauser: Kein Geld für Freigabe von Strauß-Grab

München (dpa/lby) - Im Streit um die angeblichePfändung der Strauß-Gruft hat Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU)Berichte über Geldforderungen für die Freigabe des Grabgrundstückszurückgewiesen. Dies sei eine "haltlose Unterstellung", unterstrich derMinister am Samstag in einer Mitteilung.

"Die Verwaltung hat niebeabsichtigt, für die vom Finanzamt angebotene Freigabe dieses Grundstückseine finanzielle Ablöse zu verlangen." Eine finanzielle Ablöse komme nurbei materiellen Werten in Betracht, nicht aber bei ideellen Werten wieGrabstätten. Die Münchner "Abendzeitung" (Samstag) hatte berichtet, derFiskus habe für die Herausnahme der Gruft aus der Pfändung von Max Straußzunächst Geld verlangt. Erst nach Bekanntwerden der Pfändung hätten dieBehörden auf die Ablöse verzichtet.

Die Grabstelle liegt auf einemPrivatgrundstück in oberbayerischen Rott am Inn, das dem ältestenStrauß-Sohn Max zur Hälfte gehört. Sein Anteil an der Erbengemeinschaftwar im Zuge des gegen ihn laufenden Steuerstrafverfahrens gepfändetworden. Schon seit Anfang Januar versuchte der Fiskus nach Angaben vonFaltlhauser, die Grabstelle aus der Pfändung herauszulösen, was aber erstam Mittwoch durch die Zustimmung des Rechtsanwalts von Max Straußerfolgte.

Die angebliche Pfändung der Strauß-Gruft hatte für einen CSU-internen Streit gesorgt. Führende Politiker der Partei nahmen am FreitagMinisterpräsident Edmund Stoiber (CSU) gegen massive Angriffe des früherenbayerischen Umweltministers Peter Gauweiler in Schutz. Dieser hatteStoiber wegen der Pfändung der Grabstätte "moralisches Versagen"vorgeworfen.

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