Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Nürnberg: Fast gestorben: Berufungsprozess um schwer erkranktes Flüchtlingskind

Nürnberg
27.04.2015

Fast gestorben: Berufungsprozess um schwer erkranktes Flüchtlingskind

Das Landgericht Nürnberg-Fürth beschäftigt sich in einem Berufungsprozess um mögliche unterlassene Hilfeleistung.
Foto: Kaya

In einem Flüchtlingszentrum flehte ein Vater um Hilfe für seinen fiebrigen, mit schwarzen Flecken übersäten Sohn. Doch niemand rief einen Notarzt. Das Kind überlebte nur knapp.

Das Asylbewerberpaar aus Serbien war verzweifelt, flehte um Hilfe für sein lebensgefährlich erkranktes Kleinkind. Doch in der Erstaufnahmeeinrichtung im mittelfränkischen Zirndorf rief keiner der Mitarbeiter den Notarzt; stattdessen wurde die Familie zu Fuß zu einem Kinderarzt geschickt. Der Junge überlebte nur knapp.

Am Montag wurde der Fall aus dem Dezember 2011 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth erneut aufgerollt. In erster Instanz waren zwei Wachmänner und eine Angestellte wegen fahrlässiger Körperverletzung beziehungsweise unterlassener Hilfeleistung zu Geldstrafen verurteilt worden. Einen Arzt hatte das Amtsgericht hingegen freigesprochen.

Vater schildert: "Es war der Horror"

Gegen das Urteil legten mit Ausnahme des Mediziners sämtliche Prozessbeteiligte Berufung ein. In dem neuen Prozess schilderte der Vater des damals eineinhalb Jahre alten Kindes daher erneut den dramatischen Ablauf des Geschehens. Sein Sohn hatte am Vorabend hohes Fieber bekommen; der herbeigerufene Arzt habe ihn aber nur oberflächlich untersucht. In der Nacht verschlechterte sich der Zustand des Jungen dann massiv, am Morgen war seine Haut mit schwarzen Flecken übersät. "Das war der Horror. Er war in einem Zustand, dass ich meinen Sohn nicht mehr erkannt habe", schilderte der 27-Jährige.

Bakterielle Infektion wird Kind ein Leben lang zwichnen

Er habe Hilfe an der Pforte gesucht, doch der Wachmann habe ihn weggeschickt, um zunächst einen Krankenschein zu besorgen. Als er diesen nach längerem Hin und Her endlich bekommen habe, habe dennoch niemand einen Krankenwagen oder Taxi gerufen. Letztlich habe eine Mitarbeiterin der Gesundheitsstation die Familie zu Fuß zu einer knapp zwei Kilometer entfernten Kinderärztin geschickt. Ein Autofahrer sammelte die Familie unterwegs auf, die Ärztin rief sofort die Rettung. Im Krankenhaus kämpften die Ärzte tagelang um das Leben des Kindes, das sich eine bakterielle Infektion eingefangen hatte und immer von der Krankheit gezeichnet bleiben wird.

Die angeklagte Angestellte erschien am Montag aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht; das Verfahren gegen sie wurde abgetrennt. Von den anderen Angeklagten erklärte sich nur der Mediziner zu einer Aussage bereit. Er wies den Vorwurf der oberflächlichen Untersuchung zurück. Das Urteil wird am zweiten Verhandlungstag am 6. Mai erwartet. dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.