Finanzskandal: Bistum Eichstätt verhandelt in den USA
Vertreter des vom Finanzskandal erschütterten Bistums in Eichstätt sollen in den USA verhandeln. Zudem soll Kardinal Woelki für Aufklärung sorgen.
Eine Gruppe von Vertretern des Bistums Eichstätt hat sich nach Informationen unserer Redaktion auf den Weg in die USA gemacht. Im Auftrag von Bischof Gregor Maria Hanke soll sie die Chance für weitere Rückzahlungen an die von einem Finanzskandal erschütterte Diözese ausloten. „Die Verhandlungen mit den amerikanischen Geschäftspartnern vor Ort in den USA stehen in dieser Woche unmittelbar bevor“, erklärte das Bistum auf Anfrage. Vor zwei Jahren hatte sich der Anwalt des Bistums in Texas auf Spurensuche begeben: Was geschah mit rund 48,2 Millionen Euro des Bistums, die dort in dubiose Immobilienprojekte geflossen sein sollen?
Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt gegen den früheren stellvertretenden Finanzdirektor des Bistums und seinen Geschäftspartner wegen des Verdachts auf Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Beide hatten teilweise gestanden und waren zwischenzeitlich in U-Haft. Auf die Frage, ob es derzeit weitere Beschuldigte gebe, machte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage „keine näheren Angaben“. Das Bistum teilte mit: „Unseres Wissens nach gibt es keine Anhaltspunkte bezüglich weiterer Beschuldigter, insbesondere was Bischof Gregor Maria Hanke betrifft.“
Schreiben an Kardinal Woelki
Derweil haben sich die Katholiken, die Hanke im Vatikan anzeigten, an den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki gewandt. Er ist als deutscher Vertreter in der Kleruskongregation, einer Vatikan-Behörde. Während der Vatikan das Ende des Strafverfahrens abwarten will, reicht das den Beschwerdeführern nicht. In dem unserer Redaktion vorliegenden Schreiben an Woelki machen sie Hanke und den Ex-Finanzdirektor für den finanziellen Verlust hauptverantwortlich. Diese hätten ihre Sorgfalts- und Aufsichtspflicht verletzt. Woelki möge seinen Einfluss geltend machen, „um schnellstmöglich eine Klärung durch eine innerkirchliche objektive Untersuchung herbeizuführen“.
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