Frau will Stadtfischer in Memmingen werden: Streit vor Gericht geht noch weiter
Plus Streit um den Fischertag Memmingen: Darf der Fischertagsverein Frauen vom Stadtbach-Ausfischen ausschließen? Am Amtsgericht wird noch weiter gestritten.
Der Memminger Fischertag geht auf einen Brauch aus dem 16. Jahrhundert zurück und wird seit etwa 120 Jahren in der jetzigen Form gefeiert. Dabei werden einige tausend Forellen aus dem Stadtbach geholt, damit er einmal im Jahr gereinigt werden kann. Wer die größte Forelle erwischt, wird zum Fischerkönig gekürt. Das Ausfischen, das zehntausende Besucher verfolgen, ist bisher nur männlichen Mitgliedern des veranstaltenden Fischertagsvereins vorbehalten. Gegen diese bereits seit 1931 in der Vereinssatzung verankerte Regelung klagt nun ein weibliches Mitglied. Am Montag wurde der Fall vor dem Amtsgericht Memmingen verhandelt. Ein Urteil fällt jedoch erst am 31. August.
Fischertag in Memmingen: Wieso Frauen nicht zugelassen sind
Wie verhärtet die Fronten sind, zeigt sich vor Gericht. Richterin Katharina Erdt strebt eine gütliche Einigung an. Nach knapp zwei Stunden ist aber klar: Es gibt keinen Kompromiss. Der Fischertagsverein beharrt darauf, dass es sich beim Ausfischen um eine Jahrhunderte alte Tradition handelt, die immer den Männern vorbehalten war. Und dass dieses Vorgehen durch Artikel 9 des Grundgesetzes gedeckt ist – dort ist die Selbstbestimmung der Vereine geregelt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Es ist unglaublich, dass um diese Selbstverständlichkeit (Gleichberechtigung von Mann und Frau) heute noch Prozesse geführt werden müssen und sich ggf. das höchste deutsche Gericht mit diesem Unfug befassen muss. Wir reden seit Wochen über Rassimus und Unterdrückung von Minderheiten, Verniedlichung von Sklaverei und in Memmingen beharrt man darauf, dass es immer schon so gewesen sei, dass...
Tradition, Tradition! Mit genau dieser Begründung kann man Menschen anderer Hautfarbe und Herkunft weiter unterdrücken (wir haben noch nie an Dunkelhäutige vermietet), hätten Frauen niemals das Wahlrecht erhalten können, müssten heute noch ihre Ehemänner um Erlaubnis fragen, ob sie einen Arbeitvertrag unterschreiben dürfen und könnten sich Ehemänner gegen den Willen ihrer Ehefrauen an diesen 'bedienen', weil die Gewährung des GV ja traditionsgemäß eine eheliche Pflicht war.
Was für ein Brett muss man eigentlich vor dem Hirn haben, um heute noch ein Drittel der eigenen Vereinsmitglieder vom Höhepunkt des Vereinslebens auszuschließen und ihnen per Satzung untergeordnete Dienste zuzuweisen? Das dann noch mit Art. 9 GG rechtfertigen zu wollen, schlägt dem Fass wirklich den Boden aus. Meint der Vereinsvorsitzende tatsächlich, dass dieser Art. 3 unberücksichtigt lassen könne?
Ich verstehe gar nicht, warum die Richterin da so intensiv nachfragt. Die Sache ist doch sonnenklar. Wenn nicht, wäre das nicht mehr mein Staat. Ein Deutschland in dem heute noch Männer ihre Privilegien auf dem Rücken untergeordneter Frauen pflegen, weil es immer so war.
Dieser Prozess gereicht ganz Memmingen nicht zur Ehre, da es ja statt eine Demo gegen den Verein noch reihenweise verständnisvolle Stimmen gibt.
Man muss wirklich aufpassen, dass die Emanzipation nicht wieder Rückschläge erleidet. Wie man sieht, gibt es Kräfte, die daran arbeiten.
Vorschlag an die "Gute Frau" !!!
Heuer sind Männer dran und nächstes Jahr Frauen ??
Bitte nur Frauen !!
Wäre ein Guter Kompromiss für beide Seiten.