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Weihnachten und Corona
10.12.2020

Freunde treffen? Feiern? Die Corona-Regeln an Weihnachten in Bayern

Auf viele Traditionen, die all die vergangenen Jahre an Weihnachten möglich waren, müssen die Menschen in diesem Corona-Winter verzichten.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

Viele Menschen in Bayern sorgen sich wegen der Corona-Pandemie, wie sie Weihnachten verbringen sollen, können – und dürfen. Diese Regeln gelten.

Es liegt ein belastendes Corona-Jahr hinter uns. Umso mehr sehnen sich die Menschen nach einem besinnlichen Weihnachtsfest im Kreise der Familie. Doch anlässlich der derzeitigen Lage wächst die Unsicherheit, mit wem und wie die Menschen in Bayern ihren Heiligen Abend verbringen dürfen. Hier lesen Sie, was nach derzeitigem Stand an Weihnachten im Freistaat erlaubt ist:

Corona-Regeln in Bayern: Mit wie vielen Personen darf ich Weihnachten feiern?

Bis zum 22. Dezember sind Besuche eines anderen Hausstandes in Bayern erlaubt, wenn sich dabei nicht mehr als fünf Personen treffen, Kinder unter 14 Jahre sind nicht miteingerechnet. Zwischen dem 23. und dem 26. Dezember wird diese Regelung gelockert. Dann dürfen sich bis zu zehn Personen treffen – egal, aus wie vielen Hausständen diese kommen. Kinder unter 14 Jahren sind wieder ausgenommen.

 

Darf die Familie am Abend gemeinsam in die Kirche?

Ja, selbst in sogenannten Hotspot-Regionen. In denen gibt es seit diesem Mittwoch eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Es gelten die Werte, die das Robert Koch-Institut erfasst. Diese Regelung wird laut Staatsregierung vom 24. bis zum 26. Dezember insofern gelockert, als es auch in Städten und Landkreisen mit einer Inzidenz über 200 erlaubt sein wird, Weihnachtsgottesdienste nach 21 Uhr zu besuchen. In der Kirche gibt es am Sitzplatz Maskenpflicht und Gesangsverbot. Ob diese Ausnahme nur für Gottesdienste gilt oder die Ausgangssperre – zum Beispiel für Besuche nach 21 Uhr bei Verwandten in Hotspots – aufgehoben wird, konnte das bayerische Gesundheitsministerium unserer Redaktion trotz mehrfacher Nachfrage nicht beantworten.

In Landshut gibt es in der Adventszeit einen Drive-in-Weihnachtsmarkt. Dort fährt man mit den Autos an den Buden vorbei. Eröffnet hat ihn Gastronom Patrick Schmidt.
8 Bilder
Ein Besuch auf dem Landshuter Drive-in-Weihnachtsmarkt
Foto: Erich Nyffenegger

Dürfen mich Personen aus anderen Ländern und Bundesländern in Bayern besuchen?

Grundsätzlich ist es möglich, dass Gäste aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, wenn sie aus der EU, dem Schengen-Raum oder dem Vereinigten Königreich stammen. Wenn sie allerdings aus einer Region kommen, die vom Auswärtigen Amt als Risikogebiet eingestuft wurde, müssen sie sich zehn Tage in Quarantäne begeben. Reisen innerhalb Deutschlands sind nicht grundsätzlich verboten, die Bundesregierung bittet die Bürger jedoch, "alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen zu vermeiden". Für Gäste aus einem anderen Bundesland, die über Weihnachten nach Bayern kommen, gelten die genannten Regeln des Freistaates.

Darf ich meine Familie an Weihnachten im Ausland oder in einem anderen Bundesland besuchen?

Ja, prinzipiell ist das erlaubt. Es müssen jedoch die Einreise- und Quarantänebestimmungen des jeweiligen Landes beachtet werden. Österreich hat zum Beispiel die Beschränkungen erhöht, alle Einreisenden müssen für zehn Tage in Quarantäne. Achtung auch bei der Rückreise nach Bayern: Für Besuche von Verwandten ersten und zweiten Grades im Ausland – solange der Aufenthalt nicht länger als 72 Stunden dauert – hat die Staatsregierung eine Ausnahmeregelung beschlossen und die Quarantänepflicht außer Kraft gesetzt. Für Reisen in ein anderes Bundesland gilt ein ähnliches Vorgehen. Man muss sich informieren, welche Regeln die jeweilige Landesregierung erlassen hat.

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Welche Vorgaben gelten für die Reisen zu den Verwandten?

Die bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass die eigene Wohnung bis zum 22. Dezember nur aus triftigen Gründen verlassen werden darf. Dazu zählt auch der Besuch eines anderen Hausstandes. Bis dahin ist es erlaubt, mit dem Zug oder dem Auto loszufahren, um die Familie in einem anderen Bundesland zu besuchen. Wer allerdings in einem Corona-Hotspot lebt, darf aufgrund der Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr das Haus nicht verlassen – und seine Reise folglich auch nicht in diesem Zeitfenster antreten. Unklar ist, ob diese Ausgangssperre auch über die Feiertage gilt oder ausgesetzt wird und Reisen von Hotspot-Regionen aus zwischen 21 und 5 Uhr angetreten werden können. Trotz mehrfacher Nachfrage unserer Redaktion konnte das Gesundheitsministerium darauf keine Antwort geben. Offen bleibt in diesem Zuge auch die Frage, ob Gäste in einem Hotspot nach 21 Uhr abreisen dürfen oder ob die Ausgangssperre auch für sie gilt und sie das Haus bis 5 Uhr morgens nicht verlassen dürfen.

Was gilt in anderen Bundesländern?

Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg haben sich bereits gegen Lockerungen über die Festtage ausgesprochen. Auch in Sachsen wird überlegt, die Kontaktbeschränkungen zu verschärfen. In Nordrhein-Westfalen werden sich – so der Stand am Mittwoch – maximal zehn Personen im engsten Familien- und Freundeskreis in der Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar 2021 treffen dürfen. Kinder bis 14 Jahre nicht miteingerechnet. In Berlin sind über die ganzen Feiertage Treffen von maximal fünf Personen erlaubt.

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Bleibt es bei diesen Corona-Regeln zu Weihnachten in Bayern?

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) betonte, dass man, falls die Infektionszahlen weiter steigen werden, die Lockerungen zu Weihnachten noch mal überdenken könnte. Auch das Innenministerium weist darauf hin, dass – abhängig vom Infektionsgeschehen in den kommenden Tagen – weitere Änderungen für die Weihnachtsfeiertage möglich sein können.

Lesen Sie dazu auch: Lockdown: Diese Corona-Regeln gelten ab dem 16. Dezember in Deutschland.

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