Freundin getötet und verbrannt
33-jähriger Manager in München verurteilt
„Komme jetzt heim zu meinem Kuschelkuchen“ – es klingt wie die Kurznachricht einer Verliebten an ihren zu Hause wartenden Freund. Doch in diesem Fall steckt mehr dahinter. Allerdings keine Liebe. Denn geschrieben hat die Nachricht ein 32-jähriger Mann. Er schickte sie vom Handy seiner Freundin an sich selbst. Er wollte damit vertuschen, wofür er am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt wurde: den Mord an seiner 35-jährigen Freundin.
Seit Mitte September musste sich Konstantin V. vor dem Landgericht München verantworten. Er gestand, seine Freundin im Streit getötet und ihre Leiche anschließend am Feringasee in Unterföhring mit Benzin übergossen und verbrannt zu haben. Er stellte die Tat aber als tragischen Unfall dar. Seine Freundin sei früher als erwartet von einer Dienstreise aus Frankreich zurückgekehrt und wütend geworden, als sie das Gepäck einer anderen Frau im gemeinsamen Haus entdeckte. Es sei zum Streit gekommen, an dessen Ende die Frau tot auf dem Wohnzimmerboden gelegen habe. Wie genau das passiert sei, wisse er nicht.
Chatprotokolle belegen jedoch, dass Konstantin V. genau wusste, wann seine Freundin nach Hause kommen sollte. Die Ermittlungen ergaben außerdem, dass er schon Wochen vor der Tat im Internet nach Schlagworten wie „Giftpflanzen Deutschland tödlich“ oder „Autopsie Gift Toxikologie Obduktion“ gesucht hatte. Ein Mithäftling aus der Untersuchungshaft hatte zudem vor Gericht ausgesagt, dass der Angeklagte ihm gegenüber eingeräumt habe, seine Freundin minutenlang gewürgt zu haben.
Die Ausführungen des Angeklagten seien „eine reine Schutzbehauptung, um das Unfassbare für Angehörige, für sich selbst und das Gericht“ zu erklären, urteilte die Kammer. Der Mann habe seine Freundin getötet, um mit seiner Geliebten ein neues Leben zu beginnen. Das Gericht verurteilte den einst erfolgreichen Manager wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Der Angeklagte hinterlasse drei Opfer, sagte Richter Michael Höhne nach der Urteilsverkündung. Seine Lebensgefährtin habe ihr Leben verloren. Ihre Mutter „nicht nur ihr einziges Kind, sondern auch ihre Lebensqualität und ihre Berufsfähigkeit“. Und die Geliebte, die auf eine gemeinsame Zukunft hoffte, habe „bis heute ihr Vertrauen in andere“ verloren. (bmi, dpa)
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