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  3. Klima-Demos: "Fridays for Future": Schule in München droht Schwänzern mit Bußgeld

Klima-Demos
03.04.2019

"Fridays for Future": Schule in München droht Schwänzern mit Bußgeld

Schüler beteiligen sich an den Demos der "Fridays for Future"-Bewegung und fehlen deshalb in der Schule. Bei häufigem Fernbleiben drohen ihnen Erziehungsmaßnahmen.
Foto: Julian Würzer (Archiv)

Um ihren Kindern die Teilnahme an Klimastreiks zu ermöglichen, stellten Eltern teils Befreiungsanträge. Einem Schulleiter aus München wurde das zu viel.

Bei den Demonstrationen im Rahmen der "Fridays for Future"-Protestbewegung laufen seit Monaten neben Studenten und anderen Unterstützern auch zahlreiche Schüler aus sämtlichen Jahrgangsstufen mit. Manche Eltern stellen für ihre Kinder sogar Befreiungsanträge. Weil sich dies an einer Münchner Schule häufte, verschickte der Schulleiter einen Brief an die Eltern. Er teilte darin mit, dass ein Bußgeld verhängt werden könnte, wenn ein Kind aufgrund der Klimastreiks häufig dem Unterricht fernbleibe.

"Fridays for Future"-Demos: Schuldirektor droht mit Konsequenzen

Laut Daniel Otto von der Pressestelle des Bayerischen Kultusministeriums habe der Schulleiter des Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums in München in dem Elternbrief darüber aufgeklärt, was passieren kann, wenn Eltern für ihr Kind, das an den Fridays-for-future-Demos mitlaufen möchte, eine Befreiung vom Unterricht erwirken wollen. Das sei in letzter Zeit häufiger vorgekommen, weshalb die Schule sich zu diesem Schritt entschieden hätte. Sie habe lediglich über die rechtliche Lage und die Mittel, die der Schule zur Verfügung stehen, aufgeklärt. "Es ist nicht angekündigt worden, dass es ab Freitag ein Bußgeld gibt", sagt der Sprecher. Damit wiederspricht er Medienberichten wie zum Beispiel dem der Süddeutschen Zeitung .

Über die Bußgeldhöhe konnte Otto auf Anfrage unserer Redaktion keine Auskunft geben, da bisher kein Fall bekannt sei, in dem die Maßnahme angewendet wurde. "Davon sind wir ein gutes Stück entfernt", meint der Sprecher. Den Beitrag müssten nicht die Schüler selbst übernehmen, sondern eine erziehungsberechtigte Person. Die Abwicklung laufe über das Bildungsreferat.

Bußgeld für Schulschwänzer bisher nur Theorie

Otto betont, dass das Bußgeld nur zum Einsatz komme, "wenn alle pädagogischen Maßnahmen nicht zum Erfolg führen." "Es ist reine Theorie!", sagt der Sprecher des Kultusministeriums. In Artikel 86 im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sind die unterschiedlichen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, die den Schulen zur Verfügung stehen, festgeschrieben.

Mögliche Mittel sind: schriftliche und verschärfte Verweise, die Versetzung des Schülers in eine Parallelklasse der gleichen Schule, der Ausschluss aus einem Fach bei schwerer Störung, sowie der Ausschluss vom Unterricht für bis zu sechs Unterrichtstage, heißt es auf der Website der Bayerischen Staatskanzlei. "Die ersten fünf Punkte liegen in der Verantwortung der Schulleitung", sagt Daniel Otto. Für die weiteren Punkte, darunter die Zuweisung an eine andere Schule oder der Ausschluss von allen Schulen einer Schulart sei ein Disziplinarverfahren beziehungsweise eine Lehrerkonferenz nötig.

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In Augsburg und der Region sind Bußgelder vorerst kein Thema. Einige Schulen sehen die herkömmlichen Strafen nicht als geeignet an, wie Sie hier lesen: Wie Schulen in der Region mit Schwänzern umgehen.

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